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Halberstadt Halberstadt: Entsorgungsfirma entschuldigt sich für zerstörte Möbel

Von Romy Richter und Norbert Claus 29.07.2012, 13:01
Ein Sperrmüllfahrzeug hat die Umzugsmöbel eines 24-Jährigen in Halberstadt entsorgt. (FOTO: DAPD/ARCHIV)
Ein Sperrmüllfahrzeug hat die Umzugsmöbel eines 24-Jährigen in Halberstadt entsorgt. (FOTO: DAPD/ARCHIV) dpa

Halberstadt/dapd. - Ein in Halberstadt im Landkreis Harz um seine Möbel gebrachter 24 Jahre alter Mann kann auf Wiedergutmachung hoffen. Der Schaden müsse ordnungsgemäß reguliert werden, sagte der Vorstand der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR, Michael Dietze, am Montag der Nachrichtenagentur dapd in Halberstadt. „Es tut uns sehr leid“, fügte er hinzu. Zuvor hatte bereits die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt dem jungen Mann geraten, seine Ansprüche bei der Entsorgungsfirma geltend zumachen. Die Polizei indes ermittelt in dem Fall der geschredderten Möbel nicht mehr. Es liege kein Straftatbestand vor, sagte ein Sprecher.

Wegen seines anstehenden Umzugs hatte der 24-Jährige am Freitag einen Teil seiner Wohnungseinrichtung an die Straße gestellt. Dann ließ er Tisch, Stühle, Schränkchen und andere Kleinmöbel für einen Moment unbeaufsichtigt, um sein Fahrzeug zum Beladen zu holen. Bei seiner Rückkehr waren die Möbel weg. Sie waren von der Besatzung eines Sperrmüllfahrzeugs aufgeladen worden. Ursprünglich sollte die Besatzung in einem anderen Haus Sperrmüll abholen, dort fand sie aber nichts. Nachdem die Entsorger um das Haus herumgefahren waren, sahen sie die Möbel des 24-Jährigen und nahmen sie irrtümlicherweise mit.

Junger Mann soll Schaden melden

Der Vorstand der Entsorgungswirtschaft sagte weiter, die Sperrmüllentsorgung werde vertraglich von der Nordharz Entsorgung GmbH übernommen. Am 16. Juli sei von einem Bewohner per Mail die Entsorgung von Sperrmüll angemeldet worden. Der Antragsteller habe aber nicht wie vereinbart am 27. Juli sein Mobiliar auf die Straße gestellt. Die zu Abholung angemeldeten Gegenstände hätten im wesentlichen mit jenen übereingestimmt, die fälschlicherweise abtransportiert und vernichtet wurden. Dietze sprach von einem Missgeschick, Fahrer und Ladepersonal entschuldigten sich für das Versehen. Der junge Mann solle nunmehr schriftlich seinen Schaden formulieren.

Die Juristin der Verbraucherzentrale Gabriele Emmrich warf dem Entsorgungsunternehmen Fahrlässigkeit vor, das nicht einfach Möbel mitnehmen könne. Da der junge Mann mit der Firma keinen Vertrag geschlossen hatte, müsse er seine Ansprüche außervertraglich geltend machen. Immerhin sei ihm sein Eigentum entwendet worden. Die Polizei in Halberstadt ergänzte, es handle sich nicht um einen Diebstahl. Der Fall müsse auf zivilrechtlichem Wege geklärt werden. Der Geschädigte müsse seine Ansprüche entweder einvernehmlich mit dem Entsorgungsunternehmen oder über einen Anwalt geltend machen.