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Prozess am Amtsgericht Quedlinburg Haft auf Bewährung wegen Automaten-Aufbruch

Ein Mann und eine Frau werden nach dem Aufbruch eines Zigarettenautomaten verurteilt. Warum die Diebe schnell gefasst werden konnten.

11.04.2021, 18:00

Quedlinburg/Friedrichsbrunn - Mit einem Trennschleifer brechen drei Männer am 14. Juli 2019 gegen 3.30 Uhr einen Zigarettenautomaten vor einem Hotel an der Hauptstraße in Friedrichsbrunn auf. Sie räumen Zigaretten - 174 Packungen im Wert von 1.222 Euro - und 419,50 Euro Bargeld aus. Mit dem Diebesgut laufen sie zum Parkplatz am Ortseingang aus Richtung Thale, steigen dort in einen Skoda und flüchten.

Weit kommen sie nicht: Auf der A36 bei Aschersleben werden sie durch die Polizei gestoppt. Die drei Männer und die Frau am Steuer werden vorläufig festgenommen. Was sie nicht wussten: Für den Fall, dass der Automat aufgebrochen, die Zigaretten gestohlen würden, war in einer der Packungen ein GPS-Sender. Das Diebesgut wird sichergestellt und dem Betreiber des Automaten wieder übergeben.

Jetzt mussten sich zwei der Täter - ein heute 39-Jähriger und die heute 36-jährige Pkw-Fahrerin - vor dem Amtsgericht Quedlinburg verantworten, die anderen beiden werden gesondert vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann und der Frau - sie sind Lebensgefährten - gemeinschaftlich begangenen Diebstahl in besonders schwerem Fall vor.

Mit Trennschleifer gingen die Männer durch den Wald nach Friedrichsbrunn

Der 39-Jährige räumte die Tat ohne Umschweife ein. „Wir brauchten Geld für Drogen“, erklärte er. „Es schien einfach. Der Automat steht halt draußen rum.“ Woher er denn gewusst habe, dass dort in Friedrichsbrunn ein solcher Automat stehe, fragte Richterin Antje Schlüter den in Bernburg wohnenden Angeklagten. Er kenne sich in Thale gut aus, weil er in der Region zu einer Therapie gewesen sei, erklärte der 39-Jährige.

„Wir waren vorher in Thale. Erst wollten wir das dort machen, aber da war zu viel los, zu viel Bewegung, zu viele Leute.“ Deshalb seien sie durch den Wald nach Friedrichsbrunn gelaufen, den Trennschleifer habe er dabei gehabt. In Friedrichsbrunn – „da war es dunkel, ruhig“ - seien sie die Straße entlang gegangen, an der etliche Automaten standen, und hätten sich für den vor dem Hotel entschieden.

„Ich habe dann überlegt, wie wir nach Hause kommen.“ Mit dem Zug – so waren sie nach Thale gekommen – wäre das nicht möglich gewesen; um diese Zeit fuhr keiner mehr. Daher habe er seine Freundin angerufen und gebeten, sie abzuholen. „Und dann habe ich halt die Flex angesetzt, bis der Automat offen war.“ Die Zigaretten hätten sie in einen großen Plastesack gepackt, die Geldscheine wohl auch. „Das Kleingeld hatte ich in der Hosentasche.“ Sie seien zum Parkplatz gelaufen, wo seine Freundin schon gewartet habe.

Was sie denn gesagt habe, als da drei Männer mit einem großen schwarzen Müllsack ankamen, fragte die Richterin nach. „Nichts“, so der Angeklagte. „Sie hat gesagt, sie will es gar nicht wissen.“ Seine Lebensgefährtin, die 36-jährige Angeklagte, bestätigte das: „Ich wusste, dass sie was gemacht haben. Aber ich wollte es gar nicht wissen.“

Die drei Männer stiegen ins Auto, die Frau fuhr los. „Auf der A36 ging dann das Blaulicht an“, schilderte der 39-Jährige. Nach der vorläufigen Festnahme seien Drogentests gemacht worden. „Der Vortest ergab Methamphetamin. Bei allen“, sagte der Angeklagte. Ein Arzt habe dann Blutentnahmen durchgeführt.

„2017 war ich zweimal auf Entgiftung und danach in Langzeittherapie“

Mit dem Konsum von Drogen habe er schon als Jugendlicher begonnen, berichtete der 39-Jährige. Nach einer ersten Jugendstrafe, die er wegen Raubstraftaten verbüßte, sei er clean gewesen, dann aber schnell wieder rückfällig geworden. Nach einer weiteren Haftstrafe habe er acht Jahre keine Drogen genommen.

Dann aber sei seine Beziehung zerbrochen, er erneut rückfällig geworden. „2017 war ich zweimal auf Entgiftung und danach in Langzeittherapie.“ Die habe er aber nach dreieinhalb Monaten abgebrochen. „Ich dachte, es passt schon. Aber es hat vielleicht drei Monate gehalten.“

Momentan, erklärte er auf Nachfrage der Richterin, nehme er ab und an noch Drogen, „aber nicht regelmäßig“. Seit drei Monaten gehe er zur Suchtberatung. „Es muss ja irgendwann mal Ende sein. Ich sehe das schon kritisch, aber es ist nicht so einfach.“ Wie er weiter schilderte, sei er derzeit arbeitslos, habe aber dennoch viel zu tun: Die Geldstrafen, die er wegen diverser Straftaten erhalten habe, habe er in gemeinnützige Arbeitsstunden umwandeln lassen. Die leiste er gerade ab.

Angeklagter hat 15 Einträge im Bundeszentralregister

Diese Geldstrafen sind auch die letzten, die im insgesamt 15 Einträge enthaltenden Strafregisterauszug erfasst waren. Hier noch gar nicht eingetragen waren die jüngsten Urteile des Amtsgerichtes Haldensleben und des Landgerichtes Magdeburg: zwei zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen wegen Diebstahls bzw. Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Unter Einbeziehung dieser beiden Urteile verurteilte das Amtsgericht den 39-Jährigen letztlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Seine Lebensgefährtin wurde wegen Beihilfe zum gemeinschaftlich begangenen Diebstahl in besonders schwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch sie muss gemeinnützige Arbeit leisten - 50 Stunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mz/pek)