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Stimmt Aufsichtsrat für Vergleich? Güteverhandlung Zivilkammer Landgericht Magdeburg: Stimmt Stadtwerke-Aufsichtsrat für Vergleich mit Ex-Chef Wölfer?

Von Petra Korn 05.04.2021, 07:58

Quedlinburg/Magdeburg - Der Streit um die sofortige Abberufung des ehemaligen Geschäftsführers der Stadtwerke Quedlinburg und der Bäder Quedlinburg GmbH von seinen Posten könnte jetzt ein Ende finden:

In einer Güteverhandlung vor der 11. Zivilkammer des Landgerichtes Magdeburg haben beide Seiten „auf dringendes Anraten der Kammer“ - so der Vorsitzende Richter - einen Vergleich geschlossen.

Laut diesem soll das Anstellungsverhältnis des ehemaligen Geschäftsführers bei der Bäder GmbH mit Wirkung zum 5. Oktober 2020 beendet sein. Das Anstellungsverhältnis bei den Stadtwerken soll zum 30. Juni 2021 enden.

Im Oktober 2020 hatten sich die Stadtwerke überraschend Geschäftsführer Wölfer getrennt

Weil der Anwalt der Stadtwerke und der Bäder GmbH zunächst die Zustimmung des Aufsichtsrates zum Vergleich einholen will, wurde die Verhandlung für den Fall des Widerrufs vertagt.

Anfang Oktober hatten sich die städtischen Unternehmen überraschend von ihrem Geschäftsführer getrennt: Am 30. September habe der Aufsichtsrat der Stadtwerke nahezu einhellig entschieden, das Anstellungsverhältnis mit ihm zu beenden, hieß es damals.

Zu den Hintergründen hielten sich Aufsichtsratsvorsitzender Ulrich Thomas und Oberbürgermeister Frank Ruch (beide CDU) bedeckt; es gehe um persönliches Fehlverhalten, „um entscheidenden, irreparablen Vertrauensbruch“, hieß es.

Der ehemalige Geschäftsführer, Michael Wölfer, hatte gegen die außerordentlichen Kündigungen Klage eingereicht (die MZ berichtete).

Dazu gab es zwei getrennte Verfahren; der Vorsitzende Richter rief zunächst die Klage gegen die Bäder GmbH auf und fasste die dazu eingegangenen Schriftsätze zusammen.
Aus Sicht des ehemaligen Geschäftsführers sei die Kündigung seines Dienstverhältnisses unwirksam, weil keine Gründe vorlägen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigten.

Stadtwerke verkauften Dienstwagen des Geschäftsführers an dessen Sohn

So hätten die Stadtwerke - vertreten durch den Geschäftsführer - am 27. Mai 2020 den von ihm genutzten Dienstwagen zum Preis von 500 Euro an seinen Sohn verkauft. Am 19. Juni habe der Sohn den Pkw zum Preis von 14.500 Euro im Internetportal Ebay zum Verkauf angeboten.

Nachdem er Kenntnis davon erhalten habe, sei das Inserat gelöscht und auch der Kaufvertrag rückabgewickelt worden, machte der Geschäftsführer in seinem Schriftsatz geltend. Von dem Ebay-Inserat habe er keine Kenntnis gehabt, und er habe „jenes auch nicht gebilligt“, zitierte der Vorsitzende Richter weiter.

Zudem solle das Auto auch nicht den Wert gehabt haben, den ein von der GmbH in Auftrag gegebenes Gutachten ausweise: Es sei drei Mal verunfallt, ein „Kaufpreis von 500 Euro nicht abwegig“.

Aus Sicht der Bäder GmbH sei die außerordentliche Kündigung rechtswirksam: Die Stadtwerke seien durch den nicht genehmigten Verkauf des Fahrzeugs geschädigt worden.

„Die Beklagte sagt, das stelle eine schwere Pflichtverletzung dar“, so der Vorsitzende Richter weiter. Laut eingeholtem Gutachten habe das Auto einen Verkehrswert von 6.034,48 Euro gehabt.

Laut Gutachten hatte das Auto einen Verkehrswert von rund 6.000 Euro
Nach Ansicht der Kammer sei eine gütliche Einigung möglich, weil das Anstellungsverhältnis ohnehin zum 31. Dezember 2021 geendet hätte, so der Vorsitzende Richter. „Und es wäre aus unserer Sicht auch angezeigt, sich gütlich zu einigen.“

Der beisitzende Richter fügte hinzu: „Das Vertrauen ist ja weg, das muss man sagen. Eine Fortsetzung des Anstellungsverhältnisses ist ohnehin nicht sinnvoll.“
Beide Seiten folgten dem Appell der Kammer, die dann beide Verfahren miteinander verband. Aus Schriftsätzen zum zweiten Verfahren, die Stadtwerke betreffend, wurde nicht mehr zitiert.

Wie Michael Wölfer der MZ sagte, sei das Auto ein neun Jahre altes Fahrzeug gewesen. Nachdem er erfahren habe, dass es im Internet zum Verkauf angeboten wurde, habe er die Veräußerung rückabgewickelt, das Auto wieder in das Eigentum der Stadtwerke überführt.

„Der Vergleich ist so substanziell, dass man ihn dem Aufsichtsrat vorstellen kann“, erklärte Oberbürgermeister Frank Ruch (CDU) auf Anfrage der MZ. Er habe den Vorsitzenden des Aufsichtsrates gebeten, eine Sitzung des Gremiums einzuberufen.

Ziel des Aufsichtsrates - im vergangenen Jahr wie auch aktuell - sei es, Schaden vom Unternehmen fern zu halten. (mz)