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Gartenfeuer im Harz Brennverbot gilt nicht überall in Ballenstedt - ist das ungerecht?

Stadtrat lehnt Antrag des Ortschaftsrats Opperode ab. Mit welcher Begründung?

Von Rita Kunze 04.06.2024, 11:00
Das Verbrennen von Gartenabfällen bleibt in Opperode verboten.
Das Verbrennen von Gartenabfällen bleibt in Opperode verboten. Foto: Draschowski

Ballenstedt/MZ. - Im Ballenstedter Ortsteil Opperode wird es auch weiterhin keine „Brenntage“ geben. Der Stadtrat hat einen Antrag des Ortschaftsrates mit knapper Mehrheit abgelehnt, das Verbrennen von Gartenabfällen zu bestimmten Terminen zu erlauben. Über eine solche Erlaubnis entscheidet der Landkreis, der sich dabei jedoch nach den Kommunen richtet.

Grünschnitt kann im Wertstoffhof abgegeben werden

Opperode ist dabei neben der Kernstadt der einzige Ortsteil, in dem Gartenabfälle nicht verbrannt werden dürfen. In Badeborn, Radisleben und Rieder ist das einmal im Jahr erlaubt.

CDU-Fraktionsvorsitzender Gerhard Oertel sagte, er sei für die Gleichbehandlung aller Ortsteile und stimme dem Antrag zu. Auch BIG_FDP-Fraktionschef Peter Nebe erklärte, der Wertstoffhof in Ballenstedt sei für die Entsorgung von Grünschnitt gut, aber teilweise würden Mengen anfallen, die über das zulässige Maß hinausgingen. Zudem gebe es einen Beschluss des Ortschaftsrates, der Stadtrat solle sich daran orientieren.

Nur in vier Kommunen im Landkreis Harz gilt das Brennverbot

„Wir haben um die Untersagung gekämpft“, betonte Uwe Roscher (SPD/Grüne). Der Rauch sei in Richtung Lungenklinik gezogen. Auch im benachbarten Meisdorf herrsche ein Brennverbot. Ausgangspunkt für das Brennverbot in Ballenstedt sei der Status der Stadt als Erholungsort gewesen, erinnerte SPD/Grünen-Fraktionsvorsitzender Kurt Neumann. Man sei stolz darauf, diesen Status seit 2010 zu haben. Das Brennverbot gelte für die Gemarkung Ballenstedt, zu der Opperode gehöre.

Auf die rechtlichen Schwierigkeiten verwies schließlich Bürgermeister Michael Knoppik (CDU). „Wir erlauben etwas, das wir nicht kontrollieren können“, sagte er angesichts der Zuständigkeit des Landkreises. Der gestattet das Verbrennen von Gartenabfällen in den meisten Kommunen einmal jährlich, zumeist im Frühjahr. Verboten ist dies lediglich in Bad Suderode, Ballenstedt, Halberstadt und Meisdorf.