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Amtsgericht Quedlinburg Amtsgericht Quedlinburg: Knöllchenstreit: Bußgeld gültig mit falschem Ort?

Von Petra Korn 26.11.2014, 15:06
An einigen neuralgischen Stellen in Landkreis führt die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durch.
An einigen neuralgischen Stellen in Landkreis führt die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durch. Archiv Lizenz

Quedlinburg - Der Bereich der Ein- und Ausfahrt des Kieswerks an der Landesstraße 66 zwischen Wedderstedt und Quedlinburg ist ein Unfallschwerpunkt. Deshalb führt die Polizei in der Tempo-70-Zone regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. So auch im Mai dieses Jahres.

Messstelle Ditfurt

Als ein 69-Jähriger aus dem Spreewald mit seinem Auto die Kontrollstelle passiert, löst der „Blitzer“ aus. Dem Mann flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus: Er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit um elf Kilometer pro Stunde überschritten. Daneben weist der Bescheid den Messzeitpunkt und als Messstelle „Ditfurt, L 66, Höhe Kieswerk, Richtung Quedlinburg“ aus.

Bußgeldbescheid nicht korrekt ausgefüllt

Der 69-Jährige legt Einspruch ein. Dass er zu schnell gefahren ist, räumt der Mann ein. Darum geht es gar nicht, sagt er der MZ. Ihm geht es um den „Tatort“: Der Bußgeldbescheid müsse korrekt ausgefüllt sein, sagt er. „Es kann nicht sein, dass die L 66 in Ditfurt ist. Ich kann nicht für etwas in Ditfurt bestraft werden, wenn ich nicht in Ditfurt gewesen bin. Das ist der Knackpunkt.“

Das Amtsgericht Quedlinburg folgte dem nicht. Mit Blick auf den Angaben im Bußgeldbescheid erklärte Richterin Hilke Boedeker: „Der Tatort ist genügend bestimmt.“ (mz)