1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Quedlinburg
  6. >
  7. Amokdrohung an Schule in Quedlinburg? Polizei gibt Entwarnung - keine Gefahrenlage

Ermittlungen wegen Androhung von Straftaten Amokdrohung in Chatgruppe legt Schulbetrieb in Quedlinburg lahm

Gerüchte sorgen bei Eltern von Schülern der Ernst-Bansi-Schule in Quedlinburg am späten Sonntagabend für Unruhe. Wie die Schulleitung, Polizei und Staatsanwaltschaft reagieren.

Von Rita Kunze, Dennis Lotzmann und Ingo Kugenbuch Aktualisiert: 19.02.2024, 15:45
Die Polizei ermittelt wegen der Androhung von Straftaten an der Ernst-Bansi-Schule Quedlinburg.
Die Polizei ermittelt wegen der Androhung von Straftaten an der Ernst-Bansi-Schule Quedlinburg. Foto: Rita Kunze

Quedlinburg/MZ. - Das Gelände der Ernst-Bansi-Schule in Quedlinburg ist am Montagmittag verlassen. Normalerweise hätten die Schüler noch Unterricht, aber Schulleiter Hans Könnecke Costa hat sie nach Hause geschickt. Die in Chatgruppen verbreitete Nachricht über einen möglichen Amoklauf an der Schule hatte am späten Sonntagabend unter betroffenen Eltern für Unruhe gesorgt.

Könnecke Costa schrieb daher an Eltern und Lehrkräfte der Schule: „Die kursierenden Nachrichten sind mir bekannt, erste Gespräche habe ich bereits geführt.“ Das Wichtigste aber sei: „Es besteht keine Gefahr für Ihre Kinder!“ Trotzdem sollten die Eltern selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder am Montag zur Schule schicken.

Einige blieben zu Hause. Diejenigen, die zum Unterricht gekommen waren, durften zwei Stunden eher nach Hause gehen. Der Verdacht des Amoklaufs habe sich derweil "in keiner Weise bestätigt", sagt der Schulleiter. Vielmehr seien Gerüchte von Schülern verbreitet worden, um einen Tag Unterrichtsausfall zu bekommen.

Es seien Gespräche geführt worden – auch um zu klären, wo das Wort „Amoklauf“ herkomme. Ein Schüler habe die Tat eingeräumt und mittlerweile eine Selbstanzeige mit seinen Eltern erstattet. Zuvor hatte ein anderer Schüler unter dem Verdacht gestanden, mit einem Amoklauf zu drohen, da er Mitschüler bedroht haben soll. Die zwei Schüler, die nach Informationen der Redaktion 12 und 14 Jahre alt sind, dürften vorerst nicht in die Schule.

Sie hätten Hilfe angeboten bekommen und würden auch von der Schule weiter betreut. „Wir lassen sie ja nicht fallen“, betont Hans Könnecke Costa. Ziel sei es, dass beide ab der kommenden Woche wieder normale Schultage haben.

Am Vormittag hatte der Schulleiter noch einmal alle Eltern über den aktuellen Stand informiert. Das Wichtigste: Zu keinem Zeitpunkt habe Gefahr für Schüler und Lehrer bestanden. Der Unterricht werde am Dienstag fortgesetzt. „Die Mitarbeit und auch die proaktive Zuarbeit von Eltern war vorbildlich“, schildert Könnecke Costa die Situation am Montag. „Es ist mir wichtig, dass alle auf dem aktuellen Stand sind.“

In den Klassen habe es Gespräche gegeben, in denen darüber aufgeklärt worden sei, „was es für Auswirkungen hat, wenn man nicht verantwortungsbewusst in Chatgruppen mit Gerüchten und Unterstellungen umgeht“. Schon am Sonntagabend hatte der Schulleiter an die Eltern appelliert: „Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder sich in den bestehenden Chatgruppen mit Gerüchten und Unterstellungen zurückhalten.“

Wenn alle Schüler wieder am Unterricht teilnehmen, soll es noch einmal aufklärende Gespräche in den Klassen geben. Fakten, die letztlich auch von Ermittlungsbehörden auf Nachfrage so bestätigt werden. Bei dem betreffenden Jungen, gegen den nun formell ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Androhung von Straftaten geführt wird, handelt es sich nach Informationen der Redaktion um einen Zwölfjährigen.

Die Rede ist von einem anderem Vorfall, von einem Messer – und daraus sei in den sozialen Netzwerken mal eben kurzerhand die Amokgefahr konstruiert worden. Aber nichts daran sei real gewesen, es sei nicht einmal klar, ob der betreffende Zwölfjährige überhaupt irgendwie gedroht hat oder es letztlich ein anderes Kind gewesen sei.

„Wir ermitteln dazu“, heißt es von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Halberstadt. Dort skizziert Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck aber auch schon, wohin die Ermittlungen sehr wahrscheinlich führen werden: „Wenn wir keine Mitwirkung älterer Personen erkennen, wird das Verfahren eingestellt.“ Weil der betreffende Zwölfjährige ein Kind und damit absolut strafunmündig sei. Und dies würde im Zweifel auch für andere Kinder der Klasse gelten. Erst ab 14 Jahren seien Jugendliche bedingt strafmündig, wenn sie das Unrecht ihrer Tat einsehen könnten.