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Weitere Themen Weitere Themen: Problem mit Anlage, ausstehende Erstattung

20.02.2015, 08:20
im Bürgerhaus Wetzendorf diskutieren Einwohner mit AZV-Räten.
im Bürgerhaus Wetzendorf diskutieren Einwohner mit AZV-Räten. Schröder Lizenz

Wetzendorf - Der Sitzungsraum war brechend voll, doch der Aufstand blieb aus. Zur Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Unstrut-Finne am Dienstagabend im Bürgerhaus in Wetzendorf ging es meist sachlich zu. Die Vertreter der Vereine von Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern aus Bad Bibra und Nebra, die zum Protest aufgerufen hatten, hielten sich an die Spielregeln.

An die 50 Einwohner waren gekommen, vor allem wegen der Beitragsbescheide, mit denen der Verband Nachzahlungen für unbebaute Grundstücke in den Orten fordert. Obwohl emotionale Wortmeldungen nicht ausblieben, für die von den Anwesenden stets Applaus gezollt wurden, blieb die Diskussion zwischen Einwohnern auf der einen sowie Olaf Schumann, Vorsitzender des AZV, und Geschäftsführer Michael List auf der anderen Seite sachlich.

Andere Verbände erheben nicht

Jörg Dietrich, Landwirt aus Kirchscheidungen, soll 12 000 Euro für ein unbebautes 1 600 Quadratmeter-Grundstück bezahlen. Einem Bekannten, der im Einzugsgebiet des AZV auf der gleichen Grundstücksgröße ein Haus gebaut habe, wurden nach Kappung der zugrunde gelegten Fläche 4 000 Euro für den Abwasseranschluss berechnet. Für Dietrich völlig unverständlich, dass er für ein unbebautes Grundstück 8 000 Euro mehr berappen soll. Der AZV habe ihm erklärt, dass eine Kappung nicht in Frage kommt, da nicht feststehe, wie groß er eventuell einmal bauen werde. Vieles werde vom Land vorgegeben, aber „warum macht der AZV den Blödsinn mit? Satzungen können doch geändert werden“, fragte der Kirchscheidunger. Der AZV Untere Unstrut und andere Verbände, so führte er ins Feld, gehen auch nicht so vor.

Der Nebraer Günter Roloff pflichtete bei. Der AZV habe für die Bürger da zu sein, müsse auch gegenüber dem Land für die Bürger eintreten. Die Satzungen seien von den Verbandsräten anders beschlossen worden, als von den Bürgern gefordert. Für Grundstücke sollte erst mit der Bebauung gezahlt werden. Verantwortlich für die gegenteilige Festlegung sei „der Verband, der heute hier sitzt“, so Roloff. Der AZV entscheide, nicht die Kommunalaufsicht oder das Land. Wolfgang Schön aus Saubach nannte es ein Unding, dass andere über seinen Privatbesitz bestimmen. Es gehe um Gartenland und er entscheide, ob darauf gebaut wird. Was in Sachsen-Anhalt und im Burgenlandkreis los ist, sei für ihn nicht nachvollziehbar, meinte ein anderer Teilnehmer. Die Leute würden kaputt gemacht. Derartige Machenschaften würden die jungen Leute aus den Dörfern vertreiben.

Geschäftsführer List hielt entgegen: Der Verband erhebe seit Jahren Beiträge nicht nur für bebaute, sonder auch für bebaubare Flächen. Ende diesen Jahres laufe die Verjährungsfrist aus. Die Zweckverbände seien aufgefordert, alle noch ausstehenden Anschlussbeiträge bis 31. Dezember zu erheben. List: „Wir sind verpflichtet, dem nachzukommen. Den Geschäftsführern und der Verbandsversammlung wird vom Landesverwaltungsamt mit persönlicher Haftung gedroht“. Das Kommunalabgabengesetz sei ein Landesgesetz. Die Bürger müssten sich an den Landtag wenden.

Zufrieden mit Verlauf der Debatte

Im Landtag, so List, gebe es zudem Stimmen, auch Altenroda und Wippach an die zentrale Kläranlage anzuschließen. „Kämpfen Sie mit uns“, wandte sich List an Wolfgang Müller. Der Bad Bibraer hatte zuvor solche Pläne sowie „den brachialen zentralen Anschluss von Dörfern“ kritisiert (Tageblatt/MZ berichtete). „Wir müssen gemeinsam Wege finden, um die Bürger nicht weiter zu belasten. Sie sind die Leidtragenden“, so Müller.

„Dass wir erheben müssen, steht außer Frage“, sagte Verbandsrat Christian Dabbert. Aber vielleicht könne die Berechnung für unbebaute Grundstücke so erfolgen, wie für die Bebauung rundherum.

Der Rechtsanwalt des AZV, Stefan Fenzel, erklärte erneut, dass die Beiträge erhoben werden nicht erst bei Nutzung, sondern für die Möglichkeit eines Anschlusses an die öffentliche Anlage. Grundstücke, die nicht bebaut sind, würden als Wohngrundstücke zählen. Eine Kappung komme nicht in Frage.

Am Ende der über eine Stunde dauernden Debatte zeigten sich Roloff, Müller und Dietrich dennoch zufrieden. Es habe eine offene Diskussion stattgefunden. Was einmal in den Brunnen gefallen sei, sei nicht mehr herauszuholen.