Weiter Ärger mit Jobcenter
NAUMBURG. - Familie Neumann aus Naumburg kämpft seit Jahren gerichtlich und außergerichtlich dafür, dass die ihr tatsächlich zustehenden Bezüge vom Jobcenter Burgenlandkreis (vormals Arge) gezahlt werden. Nachdem man sich im vergangenen Jahr vor dem Sozialgericht mit einem Vergleich einigte, mit dem beide Seiten leben können (Tageblatt / MZ berichtete), geht der Streit trotzdem weiter.
Hintergrund: Der Familienvater hat zwar seit Jahren einen festen Job in einem Möbelhaus in Jena, sein Einkommen reicht aber nicht aus, um die vierköpfige Familie zu ernähren. Damit hat er Anspruch auf finanzielle Zuschüsse, unter anderem für Kosten der Unterkunft und Heizung. Da täglich Fahrtkosten zur Arbeit und zurück anfallen, gibt es auch hier die Möglichkeit der Erstattung. Für Familie Neumann und auch den ihre Interessen vertretenden Rechtsanwalt sind die Bescheide des Jobcenters "nicht nachvollziehbar". Darüber hinaus, so formuliert es der Rechtsanwalt in einem neuerlichen Schreiben an das Jobcenter, seien die Fahrtkosten "nicht korrekt ermittelt".
Unterdessen kamen Mitte Januar bei Familien Neumann zwei Schreiben des Jobcenters an, aus denen hervorgeht, dass zwei zuvor eingereichten Widersprüchen zu Erstattungen von Leistungen stattgegeben wurde. Dabei handelt es sich um Bescheide von Anfang Juni vorigen Jahres. Insgesamt geht es um rund 330 Euro, die der Familien nun doch gezahlt werden. "Seit vielen Monaten haben wir immer wieder Ärger wegen der Bescheide vom Jobcenter, und wenn wir denken, ein Fall hat sich erledigt, tritt der nächste auf", so Beate Neumann. In einer Beschwerde an das Jobcenter schreibt sie: Meine bisherigen Minijobs habe ich mir alle selbst gesucht, und ich werde auch weiterhin dafür kämpfen, dass ich einen festen Job bekomme." Von ihrer Arbeitsvermittlerin habe sie bislang nur Angebote zugeteilt bekommen, die bereits vergeben waren. Beate Neumann möchte, dass ein anderer Arbeitsvermittler für sie tätigt wird. "Wenn das so weitergeht, bin ich bald am Ende", meint sie verzweifelt.
Zum konkreten Fall könne er sich nicht äußern, so der Geschäftsführer des Jobcenters Burgenlandkreis, Berndt Lampe. Er begründete das damit, dass ein noch nicht entschiedener Rechtsstreit anhängig ist. Allerdings ließ er verlauteten, dass sich künftig ein Fallmanager der Probleme von Frau Neumann annehmen wird. Ohne sich näher zum Fall zu äußern meinte er, dass Fahrtkosten "nicht automatisch im Leistungsbezug drin sind". Dazu gebe es eine "sehr komplizierte Art der Berechnung".
Im Januar hat das Jobcenter Burgenlandkreis 26.1643 Leistungsempfänger bereut. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr im Burgenlandkreis 32 565 Bescheide für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erteilt. Gegen 8 199 dieser Bescheide gingen die Leistungsempfänger in Widerspruch. Damit liege das Jobcenter Burgenlandkreis im Mittel - sei nicht schlechter als allen anderen Jobcenter, informierte der Geschäftsführer. Der Großteil der Widersprüche werde nach deren Bearbeitung zurückgenommen. In der Regel würden die Leistungsempfänger nicht länger als drei Monate auf die Bearbeitung ihrer Widersprüche warten. "Unter Umständen gibt es Fälle, die länger brauchen", gestand Lampe ein.