Im Oberlandesgericht wird nun Arbeitsrecht gesprochen
NAUMBURG. - Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts, die im Burgenlandkreis auftreten, werden seit Beginn des Jahres nicht mehr im Arbeitsgericht Naumburg, sondern in einem ehemaligen Schulungsraum verhandelt, der sich im Untergeschoss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg befindet. Das Arbeitsgericht Naumburg wurde zum 31. Dezember aufgelöst, und, wie es in einer Pressemitteilung hieß, dem Arbeitsgericht Halle "zugeschlagen" (wir berichteten). Die dritte und die fünfte Kammer beim Arbeitsgericht Halle sind nun für den Burgenlandkreis zuständig, informierte Richter Andreas Sander. Er ist Vorsitzender der dritten Kammer, und Richterin Susanne Scholz Vorsitzende der fünften Kammer.
Gestern fanden im Untergeschoss des OLG neun so genannte Sühnetermine statt. Das sind Verhandlungen, in denen vor den eigentlichen Kammersitzungen versucht wird, eine Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erzielen. "Die Wirtschaftskrise ist bereits im Burgenlandkreis angekommen", stellte Arbeitsrichter
ArbeitsrichterSander fest. Sie mache sich am erhöhten Aufkommen von Kündigungen bemerkbar. Etliche Unternehmen, unter anderem in Stößen, Hohenmölsen und im Zeitzer Bereich seien in Zahlungsschwierigkeiten.
Derzeit müsse ein Rückstand aufgearbeitet werden, so Sander. Seit November 2008 habe es wegen der Umzugsvorbereitungen nach Halle Stillstand gegeben, der nun aufgeholt werden muss. Gestern ging es im Rahmen der Sühnetermine um ausstehende Gehaltsforderungen. Unter anderem forderte ein ehemaliger Arbeitnehmer von einem Bauunternehmer noch offene Zahlungen von 276,48 Euro für August 2008 und 302,95 für September. Der Bauunternehmer beklagte sich, dass sein ehemaliger Mitarbeiter die ihm aufgetragenen Arbeiten nicht qualitätsgerecht erledigt hat und er dadurch vom Auftraggeber nicht bezahlt wurde. Wenn er dieses Argument ins Feld führen wolle, sei eine exakte Begründung nötig, so der Richter. Dies sei wohl nicht so einfach. Er schlug deshalb eine Einigung vor, die beiden Parteien entgegenkommt. Der Unternehmer soll seinem ehemaligen Mitarbeiter insgesamt 400 Euro in Raten zu 100 Euro monatlich zahlen. Der Firmenchef war schließlich mit dem Vergleich einverstanden, der Anwalt der Klägers auch. Es passiert häufig, dass die beklagten Parteien - in den meisten Fällen sind das die Arbeitgeber - zu dem von Arbeitsgericht anberaumten Verhandlungen nicht erscheinen. Das war auch gestern mehrmals der Fall. Glänzt eine Partei durch Abwesenheit, wird ein Versäumnisurteil gefällt. Letzteres erging auch gegen ein Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Webau bei Weißenfels. Im Versäumnisurteil heißt es, dass der Kläger vom ehemaligen Arbeitgeber Gehaltszahlungen von Juni bis September 2008 in Höhe von 3 298,50 Euro zu erhalten hat. Dazu kommen Zinsen in Höhe von fünf Prozent und eine weitere Vergütung. Kommentar Seite 10