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Hintergrund Hintergrund: Wann heimliches Filmen nicht strafbar ist

15.10.2014, 06:32
Hat ein Mann aus Tauhardt heimlich einen Richter während einer Verhandlung gefilmt?
Hat ein Mann aus Tauhardt heimlich einen Richter während einer Verhandlung gefilmt? Archiv Lizenz

Naumburg - Mit einem Freispruch ging Montagnachmittag der Strafprozess gegen einen Tauhardter zu Ende. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, gegen das Kunsturheberrechtsgesetz verstoßen zu haben. Konkret soll der 51-Jährige, wie berichtet, einen Film auf einer Internet-Videoplattform hochgeladen haben, der während einer öffentlichen Sitzung im Amtsgericht Sondershausen heimlich gedrehten worden war - teils vom Angeklagten, teils von einer anderen Person.

Beides - das Filmen und das Hochladen ins weltweite Netz - hatte der Angeklagte nicht nur bestritten, sondern einen Teil der Schuld - und zwar den tatsächlich strafbaren - auf seine Lebensgefährtin abgeladen. Seiner Aussage nach hatte sie das Video veröffentlicht. Somit landete die 33-Jährige als Zeugin vor Gericht. Sie bestätigte, auf seinem Rechner das Video gefunden und von diesem aus auf die Plattform hochgeladen zu haben. Ohne das Wissen ihres Freundes. Auf die Frage nach dem Warum, sagte sie, dass sie sich nichts dabei gedacht habe außer, dass man nur ihren Lebensgefährten sehen würde. Dieser agierte in der gefilmten Gerichtsverhandlung, in der es um ein 15-Euro-Bußgeld wegen Falschparkens ging, als Bevollmächtigter des Betroffenen, der ein „Anhänger der reichsdeutschen Bewegung“ sei, wie der Naumburger Amtsrichter sagte. Nach der Beweisaufnahme stand für ihn zwar fest, dass das Video vom Rechner des Tauhardters aus veröffentlich worden ist. Jedoch konnte nicht mit Sicherheit geklärt werden, ob er es war, der den Film veröffentlicht hat. Von seinem Computer aus war nämlich zeitnah eine E-Mail versandt worden, in der darüber informiert wurde, dass der Film nun im Internet zu sehen ist. Allerdings standen in der Grußzeile sowohl der Vorname des Tauhardters als auch der seiner Lebensgefährtin.

Wie vom Verteidiger beantragt, sprach der Richter den Angeklagten nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ frei. Darüber, ob nun gegen die Frau ermittelt werden soll, hat die Staatsanwaltschaft Halle zu entscheiden. In deren Zentrale gehen alle politischen Verfahren ein. Weil der vermutete Tatort, die Wohnung des Angeklagten, im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Naumburg liegt, nahm ein Staatsanwalt der Zweigstelle Naumburg die Gerichtsverhandlung wahr.