Entscheidungen An der Finne Es wird dezentral entsorgt
Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss von der Abwasserbeseitigungspflicht und macht den Weg für die weitere Sanierung der Holländerwindmühle in Eckartsberga frei.

Klosterhäseler - Für die dezentrale Abwasserentsorgung hat der Rat der Verbandsgemeinde (VG) An der Finne während seiner jüngsten Sitzung in Klosterhäseler die Weichen gestellt. Einstimmig beschloss das Gremium nach vorangegangener Beratung im Fach- und Vergabeausschuss die Satzung der VG über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss von der Abwasserbeseitigungspflicht auf Grundlage des genehmigten Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK). Hierzu erklärte VG-Bürgermeisterin Monika Ludwig, dass dieser Beschluss jene Grundstücke betrifft, deren Abwasser dauerhaft dezentral entsorgt werden muss, weil sie nicht an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen werden.
Die davon betroffenen, grundstücksgenau erfassten Grundeigentümer der Orte Burgheßler, Gößnitz, Herrengosserstedt, Klosterhäseler, Wischroda, Burgholzhausen, Eckartsberga Stadt, Lindenberg, Lißdorf, Marienthal, Niederholzhausen, Thüsdorf, Tromsdorf sowie Billroda, Lossa, Tauhardt und Benndorf, Gernstedt, Hohndorf, Niedermöllern, Obermöllern, Pomnitz, Poppel, Rehehausen, Spielberg, Taugwitz und Zäckwar werden entsprechend informiert. Denn es sind in den Orten zum Teil nicht alle Eigentümer betroffen. Das Wassergesetz erlaubt demnach, dass Ortslagen aus ihrer Beseitigungspflicht ganz oder teilweise auszuschließen sind. Ein teilweiser Ausschluss regelt die Ausschlusssatzung für den Fall, dass das Abwasser in einen Bürgermeisterkanal eingeleitet wird. Grundlage für den Beschluss ist, dass mit Bescheid vom März 2021 das Umweltamt des Burgenlandkreises das ABK der VG und einen Teil des einstigen Verbandsgebietes des früheren Abwasserzweckverbandes Bad Kösen in der vorgelegten Ausführung genehmigt hat.
Für die in dieser Satzung aufgeführten Grundstücke wird die dauerhafte dezentrale Abwasserbeseitigung festgelegt. Zugleich geht die Abwasserbeseitigungspflicht von der VG auf den jeweiligen Grundstückseigentümer über. Die beschlossene Ausschlusssatzung regelt diesen Sachverhalt. Allerdings umfasst der Ausschluss nur die Abwasserbehandlung und bezieht sich nicht auf die Übernahme und Beseitigung des anfallenden Klärschlamms, denn diese obliegt weiterhin der VG. Bis zu zwei Jahren wird den betroffenen Grundstückseigentümern für die Errichtung oder Ertüchtigung ihrer Abwasserbeseitigungsanlagen eingeräumt.
Ratsmitglied Detlef Hartung, Bürgermeister Finne, machte darauf aufmerksam, dass es nicht für jeden Eigentümer Gerechtigkeit geben wird, weil einige unter anderem ihr Regenwasser kostenpflichtig über den sogenannten Bürgermeisterkanal entsorgen, während dies anderen erspart bleibt. Manuela Hartung, Bürgermeisterin der Gemeinde Lanitz-Hassel-Tal, betonte, dass die Regelung, die ihre Mitgliedsorte betrifft, in einer Bürgerversammlung erklärt werden sollten.
Über Beschlüsse, die während der vorangegangen Sitzung des Verbandsgemeinderates An der Finne im geschlossenen Sitzungsteil gefasst wurden, informierte die VG-Bürgermeisterin zu Beginn der jüngsten Tagung. So waren Leistungen für die weitere Instandsetzung der Eckartsbergaer Holländerwindmühle vergeben worden. Für Bauabschnitte drei und vier ging es um den Metallbau sowie um Bau-, Tischler- und Maurerleistungen. Die Aufträge gingen an Firmen aus der Region.
Nun wenige Punkte enthielt der Bericht der VG-Chefin. Sie berichtete darüber, dass die Verwaltung mit dem Landesstraßenbaubetrieb eine Vereinbarung treffen wird, um sich künftig über nötige Straßensperrungen abzustimmen. Das Thema war vor Kurzem akut geworden, da gleichzeitig zwei nach Bucha führende Landesstraßen gesperrt werden sollten. Dadurch wären Anfahrtswege für Rettungsdienste und der Schulbusverkehr nicht in jeweils vorgegebener Zeit einzuhalten gewesen. Eine längerfristige Sperrung betrifft den Neubau einer Grabenbrücke zwischen Bucha und Memleben. Außerdem sollte eine zweite Vollsperrung zwischen Bucha und Saubach für die Prüfung eines Durchlasses auf unbestimmte Zeit erfolgen. Sie informiert auch darüber, dass die Anträge für das Digitalisierungsprogramm für Schulen fristgerecht eingereicht worden sind. Außerdem dankte sie allen Wahlhelfern für die Durchführung der Wahl.