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Abwasser Abwasser: Entsorger senkt die Preise

Von gerd stöckel 20.12.2013, 08:19

naumburg - Ein neues Instrument wurde Richtern in die Hand gelegt: das Güterichterverfahren. Mit diesem eröffnet sich streitenden Parteien die Chance, ihren Konflikt außerhalb eines anhängigen Gerichtsverfahrens einvernehmlich beizulegen. Dafür braucht es aber nicht nur die gesetzliche Grundlage (siehe „Hintergrund“), sondern auch einen Güterichter und einen geeigneten Raum. Für beides hat das Amtsgericht Naumburg in den vergangenen Monaten gesorgt.

„Eben da, wo es menschelt“

Um als Güterichter fungieren zu können, setzten sich Amtsgerichtsdirektor Andreas Sander und Familienrichterin Karin Hopfmann für insgesamt acht Tage auf die Schulbank. In vier Modulen wurden ihnen die Grundlagen der Mediation sowie Kenntnisse zum Ablauf und zu den Rahmenbedingungen vermittelt. Sie haben Verhandlungs- und Kommunikationstechniken erlernt, Rollenspiele, praktische Übungen und Supervisionen durchgeführt. „Es war auch ein bisschen Psychologie dabei, das war sehr interessant“, so Sander. Immerhin würde das Güterichterverfahren vor allem in Zivil- und Familienstreitigkeiten zum Einsatz kommen. „Eben da“, so Sander, „wo es menschelt.“

Inzwischen ist auch ein ehemaliger Beratungsraum im Amtsgericht Naumburg mit neuem Mobiliar so hergerichtet worden, dass sich die streitenden Parteien in einer persönlichen, vertraulichen Atmosphäre an einen Tisch setzen können. Im Beisein des Güterichters, der die Streitenden lediglich als unabhängiger Dritter unterstützt und im gerichtlichen Verfahren nicht als Richter beteiligt ist, können sie ihre strittigen Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen. Sie können sich ihrem Gegenüber erklären, Dinge zur Sprache bringen, die im Gerichtssaal bisher nicht erwähnt wurden, und gemeinsam nach Lösungen suchen. Für all dies steht ihnen mehr Zeit zur Verfügung als in einem Gerichtsverfahren. Im Gerichtssaal bleibe dem Richter meist nur eine halbe Stunde, um alle für eine Entscheidung wichtigen Informationen zusammenzutragen. In einem Güteverfahren können sich die Streitenden bis zu drei Stunden austauschen. Reicht diese Zeit nicht aus, kann ein neuer Termin vereinbart werden. Ebenso können sie das Verfahren, das keiner Prozessordnung unterliegt, jederzeit abbrechen und sich wieder vor Gericht treffen. Mehrkosten verursache dieses Verfahren nicht.

Anwälte spielen wichtige Rolle

„Es ist Teil des Gerichtsverfahrens“, erklärt Sander. Gelingt es den Parteien, auf diese Weise ihren Streit beizulegen, gibt es eben nicht wie mit einer gerichtlichen Entscheidung einen Sieger und einen Verlierer. Das trage zu einer Befriedung bei, was auf Dauer auch „für die Gesellschaft förderlicher“ sei, so Sander. Eine wichtige Rolle spielen die Rechtsanwälte. Sie seien nicht, wie befürchtet, bloß Zuschauer. „Sie sollen sich aktiv in das Geschehen einbringen und von den Parteien zu Rate gezogen werden können“, betont Sander.

Die Juristen könnten deutlich machen, „welche Regelungen praktisch umsetzbar und rechtssicher sind und wie künftig Konflikte vermieden werden können“. Deshalb hatte der Amtsdirektor über 20 Anwälte zum Seminar rund um das Güterichterverfahren eingeladen. Ein Richter aus Magdeburg, der bei dem Modellversuch von Anfang an dabei gewesen ist, sollte referieren. Allerdings gab es ein Missverständnis in der Terminabsprache.