Unfall in Merseburg Unfall in Merseburg: Junge beim Hantieren mit Softair-Waffe am Auge verletzt

Merseburg - Das unüberlegte Hantieren mit einer Softair-Waffe könnte einem 14-jährigen Jungen womöglich das Augenlicht kosten. Wie ein Polizeisprecher am Donnerstag sagte, war der Junge am Mittwochabend in Begleitung zweier 18 und 20 Jahre alter Männer im Krankenhaus in Merseburg erschienen. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der unsachgemäße Umgang mit einer Softair-Waffe eine Augenverletzung zur Folge. Die Gruppe soll in der Geusaer Straße mit der Waffe hantiert haben.
Begleiter sind tatverdächtig
Es werde wegen schwerer Körperverletzung ermittelt. Tatverdächtig seien die beiden Begleiter des Verletzten. Ob das Opfer womöglich erblindet, ist unklar. „Es soll sich jedenfalls um eine schwere Augenverletzung handeln, die der 14-Jährige davontrug“, erklärte der Polizeisprecher.
Erst im Juli hatte das Polizeirevier in Merseburg vor dem unbedachten Umgang mit den Waffen gewarnt. Zuvor hatte es in Schkopau und Merseburg Vorfälle gegeben, bei denen unter anderem eine Frau und mehrere Kinder angeschossen worden waren. Die Geräte, die zumeist scharfen Waffen wie der Pistole Walther P99 oder dem Sturmgewehr G36 täuschend ähnlich sind, dürfen seit 2008 in der Öffentlichkeit nicht mehr geführt werden. „Anscheinswaffen“ heißen sie im Rechtsdeutsch.
Spielen auf privaten Grundstücken erlaubt
Schon das bloße Hantieren mit so einem Spielzeug auf der Straße kann zu fatalen Verwechslungen führen. „Jeder Polizeibeamte wird in einem solchen Fall vom Vorhandensein einer echten Waffe ausgehen und entsprechend handeln“, so Polizeisprecher Jürgen Müller. Spielen, also die Geräte abfeuern, dürfe man zudem nur auf privaten Grundstücken. „Dabei muss man sicherstellen, dass die Kugeln das Gelände nicht verlassen“, so Müller. (mz)