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Prozess wegen Kinderpornografie in Merseburg Missbrauchsfotos bei Hausdurchsuchung entdeckt

44-Jähriger: „Ich war nicht auf der Suche nach solchen Bildern.“ Warum der Mann eine Mitschuld am Missbrauch trägt und welche Strafe er bekommen hat.

Von Undine Freyberg Aktualisiert: 23.07.2024, 17:46
Ein Mann musste sich vor dem Amtsgericht Merseburg wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten.
Ein Mann musste sich vor dem Amtsgericht Merseburg wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. (Foto: dpa/Peter Steffen)

Merseburg/MZ. - Es war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte kinderpornografische Bilder besessen hat. Vor sieben Jahren war er dafür noch mit einer Geldstrafe davongekommen. Jetzt muss er sich erneut vor dem Amtsgericht Merseburg verantworten, und ihm droht eine Freiheitsstrafe, weil er mehr als 100 Fotos und mehrere Videos, die den Missbrauch von Kindern zeigen, auf Handys und Laptop hatte.

Fund bei Durchsuchung

Doch wie waren die Ermittler auf seine Spur gekommen? In einem anderen Gerichtsverfahren war ein Chat aufgetaucht, in dem sich der 43-Jährige mit einem anderen Mann unterhalten und offensichtlich Fotos erhalten hatte, die Kinder zwischen fünf und zwölf bei unterschiedlichen Formen des Geschlechtsverkehrs mit Erwachsenen zeigen. Bei einer Hausdurchsuchung im Herbst 2022 wurden die Ermittler fündig. 121 Fotos und drei Videos, die den schweren sexuellen Missbrauch Minderjähriger zeigen, wurden damals sichergestellt. In einem Fall hatte das Opfer, dessen Alter nicht bekannt ist, selbst dem Angeklagten Fotos von sich geschickt.

Er habe nicht nach solchen Aufnahmen gesucht, sagte der Angeklagte während des Schöffengerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht Merseburg, wo er alle Vorwürfe eingestand. Er habe sich mit verschiedenen Frauen und auch Männern geschrieben. „Ich war nicht auf der Suche nach solchen Bildern. Das kam dann einfach so beim Schreiben“, erklärte er.

Als Grund dafür, warum er diese Bilder angenommen, sie nicht gelöscht, sondern behalten hatte, nannte der Mann Eheprobleme. Er habe in einer Beziehung mit einer Frau gelebt, die ihn sexuell an der kurzen Leine gehalten habe und auch sonst ihm gegenüber sehr dominant gewesen sei, erklärte die Anwältin des Merseburgers. Dadurch habe er ein sehr geringes Selbstbewusstsein gehabt. Die Fotos hätten ihm in der Situation geholfen.

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er werde sich psychologische Hilfe suchen, um seine Ehe und auch die Geschehnisse, die ihn vor Gericht gebracht haben, aufzuarbeiten. Er stehe bereits bei einem Psychologen auf der Warteliste.

Lange Bewährungszeit

Der Richter redete dem Mann ins Gewissen, um ihm zu verdeutlichen, warum seine Tat so verwerflich ist. „Sie haben zwar selbst keine Kinder angefasst, aber jemand anderes hat das gemacht. Und indem Sie diese Bilder konsumieren, verursachen Sie den Missbrauch. Das ist strafbar.“

Weil der Merseburger geständig war und die Taten bereits fast zwei Jahre zurückliegen, verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt, die vier Jahre beträgt.

Durch eine Gesetzesänderung wird der Besitz von Kinderpornografie seit Juni 2024 nicht mehr als Verbrechen, sondern als Vergehen geahndet. Damit ist die Höhe der Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr auf drei Monate gesunken. Wenn Eltern beispielsweise in Schüler-Chats auffällige Bilder wahrgenommen, Screenshots gemacht und andere Eltern informiert hatten, hatten sie sich so des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig gemacht. Solche Fälle können nun leichter gegen Auflagen eingestellt werden.