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Klärschlammanlage in Beuna Klärschlammanlage in Beuna: Stadtrat in Merseburg verweigert Zustimmung

Von Undine Freyberg 08.02.2019, 13:45
Die Antragunterlagen der Firma Wies füllen mehrere Ordner.
Die Antragunterlagen der Firma Wies füllen mehrere Ordner. Peter Wölk

Merseburg - Wie wird diese Sache ausgehen? Darf die Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage auf der Gemarkung Beuna gebaut werden? Die Merseburger Stadträte machen es dem Antragsteller, der Firma Wiese Umwelt-Service GmbH, jedenfalls nicht leicht. In einer gemeinsamen Sondersitzung von Bauausschuss und Ordnungs- und Umweltausschuss haben die Stadträte es mit überwiegender Mehrheit und nur zwei Enthaltungen abgelehnt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bau der Anlage zu erteilen.

Landkreis kann Entscheidung der Stadträte kassieren

Für diese Entscheidung hatten sie zu beurteilen, ob die Erschließung (Wasser, Abwasser, Löschwasser, Zufahrt) gesichert ist. Das ist offensichtlich der Fall. Ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt - es also zum Beispiel für die öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser oder der Abwasserwirtschaft nötig ist - oder ob dem Ganzen öffentliche Belange entgegenstehen. Während die Stadtverwaltung und die Stadträte das Verfahren als nicht privilegiert ansehen, steht der Landkreis offenbar auf dem entgegengesetzten Standpunkt. „Wenn der Landkreis der Meinung ist, dass unser abgelehntes Einvernehmen rechtswidrig ist, dann müsste der Kreis es ersetzen“, meldete sich Steffen Eichner, der SPD-Fraktionschef und stellvertretender Präsident des Landesverwaltungsamtes zu Wort. Das sei ein Verwaltungsakt, was bedeute, dass jederzeit ein gerichtlicher Einspruch möglich sei. Dies könne sich dann sehr lange hinziehen.

Anlage dient der Abfallbeseitigung

Das schlagendste Argument, das gemeindliche Einvernehmen zum Bau der Anlage zu versagen, ist aus Sicht von Stadträten, Stadtentwicklungsamt und einem Gutachter jedoch die Tatsache, dass es sich bei der Anlage offensichtlich um eine Abfallbeseitigungsanlage handeln würde. Dafür seien laut Beschlussvorlage allerdings im Regionalen Entwicklungsplan Halle bereits bestimmte Standorte vorgesehen - zum Beispiel in Weißenfels, Leuna und Stedten, die schon mehr als den örtlichen Bedarf abdecken. Damit stünden der Anlage in Beuna öffentliche Belange entgegen.

Es ist davon auszugehen, dass auch der Hauptausschuss und Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen versagen werden. Dieses hat allerdings nichts mit dem noch laufenden Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu tun. In der Stadt Braunsbedra, in deren Ortsteil Frankleben auch ein Teil der Anlage entstehen soll, hat es noch keine Entscheidung gegeben.

(mz)