Schutz vor Geflügelpest Im Saalekreis gilt wegen der Geflügelpest ab Dienstag Stallpflicht
14.11.2016, 12:43

Merseburg - Zum Schutz vor der Geflügelpest hat der Saalekreis ab Dienstag Stallpflicht verordnet. Die Montag erlassene Allgemeinverfügung gilt für sämtliches Geflügel wie Hühner, Truthühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse.
Sie sind entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zum Schutz gegen das Eindringen von Wildvögeln zu halten. Ausgenommen sind Querfurt mit seinen Ortsteilen und und die Verbandsgemeinde Weida-Land mit ihren Mitgliedsgemeinden. (mz)