Promotionsrecht Hochschule Merseburg darf jetzt auch Doktortitel verleihen

Merseburg - Für die Hochschule Merseburg ist es auch eine Auszeichnung ihrer Arbeit: Die akademische Bildungseinrichtung darf künftige den Doktorgrad vergeben. Landeswissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD) verlieh Ende vergangener Woche nicht nur der Merseburger Hochschule, sondern allen Angewandten Hochschulen das Promotionsrecht. Sachsen-Anhalt ist nach eigenen Angaben nach Hessen und Nordrhein-Westfalen erst das dritte Bundesland, dass diesen Weg geht. Die Fachhochschulen fordern allerdings schon seit Jahren bundesweit ein eigenes Promotionsrecht, auch um im Wettbewerb mit den Universitäten bestehen zu können.
In Sachsen-Anhalt entstehen nun hochschulübergreifende Promotionszentren. Die Merseburger Hochschule ist an zweien beteiligt. Gemeinsam mit den Hochschulen Anhalt und Harz betreibt sie das Promotionszentrum für Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien. Im Bereich Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften gesellt sich auch noch die Hochschule Magdeburg-Stendal hinzu.
Schub für die „gemeinsame exzellente Forschung“
„Die Kooperation besonders forschungsstarker Professorinnen und Professoren stärkt die Qualität der Promotion und kann auch in anderen Bereichen zu engeren Vernetzungen beitragen und dadurch die Hochschullandschaft voranbringen“, sagte Willingmann. Das Land hatte mit seiner, im Mai in Kraft getretenen, Novelle des Hochschulgesetzes erst kürzlich die rechtliche Voraussetzung für die Promotion an Fachhochschulen geschaffen.
Für Merseburgs Rektor Jörg Kirbs ist die Verleihung des Promotionsrechtes ein Beleg für die Forschungsstärke seiner Hochschule. Die könne nun in allen drei Fachbereichen den Doktortitel vergeben. Die Bildung hochschulübergreifender Promotionszentren gebe einen Schub für die „gemeinsame exzellente Forschung sowie für den Wissens- und Technologietransfer in die Unternehmen und die jeweiligen Einrichtungen der Region.“ (mz)