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Geduldsprobe bei Jobvergabe

Von Elke Jäger 23.02.2006, 20:51

Bad Dürrenberg/MZ. - Am 4. Januar ist er nach Merseburg gefahren zum Eigenbetrieb und hat den Antrag persönlich abgegeben. Binnen drei Tagen, sei ihm gesagt worden, bekäme er Antwort. Außerdem habe die Mitarbeiterin gleich im Computer nachgesehen, ob der Name von Frau Fülle als Alg-II-Empfängerin vermerkt sei. Also eine Formsache, dachte Sadetzky. Weil er aber als Geschäftsmann Verträge lieber schwarz auf weiß vor sich hat, wartete er noch mit dem Arbeitsvertrag für Silvia Fülle.

Unterschrieben ist er bis heute nicht. Dabei steht der Gastwirt zu seinem Wort, allein es fehlt die schriftliche Bestätigung vom Efa. Das zerrt auch an den Nerven von Silvia Fülle. Die 37-jährige gelernte Speditionskauffrau ist seit vielen Jahren arbeitslos. Mal hier eine ABM, mal dort ein befristeter Job - sie fand einfach nichts. Zum Glück hat der Mann noch Arbeit. Frau Fülle erhält trotzdem Arbeitslosengeld II, wenn auch nicht in voller Höhe. Sehr froh war sie, als sie vom Efa in eine so genannte Arbeitserprobungsmaßnahme geschickt wurde. "Ich bekam einen normalen Arbeitsvertrag mit einer Personalvermittlungsagentur", erzählt sie. Anfangs habe es geheißen, sie würden Praktikumsplätze bekommen und müssten sich um nichts weiter kümmern. Doch die angebotene Putzstelle wollte die Dürrenbergerin aus gesundheitlichen Gründen nicht annehmen. Sie suchte selbst, fragte bei Unternehmen, Einrichtungen und Schulen nach. Zweimal bekam sie eine Zusage, diese Plätze (bei der Wasserwirtschaft und beim DRK) lehnte die Agentur ab.

Schließlich klappte es in Bad Dürrenberg: Gastwirt Heiko Sadetzky bot ihr einen Praktikumsplatz und anschließend sogar eine (Teilzeit-)Stelle an, allerdings unter der Voraussetzung, dass er einen Lohnkostenzuschuss bekommt. Von der vom Efa beauftragten Vermittlungsagentur sind beide enttäuscht. "Es hat sich nicht einmal jemand dafür interessiert, wie der Arbeitsplatz von Frau Fülle aussieht oder wie es hier läuft", ärgert sich der Wirt. In anderen Weiterbildungs- und Vermittlungsunternehmen sei dies üblich.

Nach langer Geduldsprobe scheint nun klar zu sein, dass einer Einstellung von Silvia Fülle in der Gartengaststätte nichts mehr im Wege steht. Vom Sprecher des Efa, Alexander Frolow, erfuhren wir, dass Frau Fülle ab 1. März wieder Alg II erhält und damit auch Anspruch auf Lohnkostenzuschuss besteht. Eine schriftliche Bestätigung indes lag ihrem künftigen Arbeitgeber bis Donnerstag immer noch nicht vor. Am Dienstag erhielt er zumindest die telefonische Zusage.