1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Merseburg
  6. >
  7. «Die MZ fragt nach»: «Die MZ fragt nach»: Akten in der Warteschlange

«Die MZ fragt nach» «Die MZ fragt nach»: Akten in der Warteschlange

Von Petra Wozny 22.07.2004, 15:13

Braunsbedra/MZ. - Soviel vorweg: Carola Meilke hat ihren korrekten Wohngeldbescheid in diesen Tagen erhalten. Das bestätigt die stellvertretende Sachgebietsleiterin Heike Killinger und gibt einen kleinen Einblick in die Arbeit dieses Ressorts. Gegenwärtig bekommen im Landkreis rund 14 000 Menschen Zuschüsse zum Wohngeld. "Das können 30 aber auch 200 Euro sein. Im Monat besuchen uns rund 3000 Bürger, die einen Rat suchen. Etwa 19 000 Anträge erreichen uns pro Jahr." Jeder bekomme eine Antwort, egal, ob der Antrag positiv oder negativ bewertet wird.

13 Mitarbeiter, davon sechs Teilzeitbeschäftigte, müssen diese Antragsflut bewältigen. "Kein leichtes Unterfangen, weil etwa von 1000 Anträgen nur einer wirklich komplett und richtig ausgefüllt ist." Zu viele Anträge und zu wenige Mitarbeiter - dies sei schließlich die Ursache dafür, dass jeder Wohngeldantrag sich in eine Schlange einreihen muss. Dort liegt er zunächst unbearbeitet bis zu acht Wochen.

Danach würde der Antrag nach dem "Vier-Augen-Prinzip" überprüft. Nach dem OK wandern die Daten ins hallesche Rechenzentrum. Gibt es einen positiven Bescheid, wird die Landeszentralkasse in Dessau informiert. Die benötigt eine Rückantwort von übergeordneter Stelle in Hamburg. "Und erst dann darf gezahlt werden", erklärt Killinger das Prozedere. Carola Meilke hatte ihren Antrag im März gestellt. Die Bearbeitungszeit liegt also in der Norm. "Leider", gibt Killinger vom Amt zu. "Wir können nicht mehr als arbeiten. Das wir damit unsere Bürger nicht zufrieden stellen, ärgert mich doch ziemlich." Dass sich im Fall der Braunsbedraerin ein Fehler bei der Berechnung eingeschlichen hat, war peinlich. Kurz vor Abgabe des Antrages hatte Carola Meilke Töchterchen Chantal geboren. Die war bei der Familiengröße und anderer zum Haushalt gehörenden Personen, die bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden, nicht angerechnet worden. Das wurde schnell korrigiert.