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Ämter in Halle Ämter in Halle: Behörde verschickt private Unterlagen an falsche Adressatin

Von Christiane Rasch 17.03.2016, 13:24
Alexandra Pach hat Dokumente erhalten, auf denen sensible Daten anderer Personen aufgeführt sind.
Alexandra Pach hat Dokumente erhalten, auf denen sensible Daten anderer Personen aufgeführt sind. Peter Wölk

Merseburg - „Das kann schon mal vorkommen“, bekommt Alexandra Pach zu hören, als sie sich bei der Familienkasse in Halle beschwert. Grund für die Beschwerden ist ein Brief, den die Merseburgerin erhalten hat. In diesem befand sich ein kurzes, an sie gerichtetes Anschreiben sowie ein Kindergeldbescheid. Der allerdings bezog sich nicht auf die 24-Jährige, sondern auf deren Schwester.

„In dem Brief stehen Summen drin, die mich überhaupt nichts angehen“, erklärt Pach. Beim Anruf des zuständigen Amtes in Halle wurde ihr erklärt, wie es dazu kam: „Meine Schwester und ich laufen unter derselben Kindergeldnummer, da mein Vater für uns beide der Kindergeldberechtigte ist“, so Pach.

Dass es hierbei zu Verwechslungen kommt und Bescheide an die falsche Person verschickt werden, könne passieren, so sagte man ihr. Zudem bat man sie, den falsch verschickten Bescheid zu zerstören. Auf Nachfrage der MZ räumt Thomas Hicksch, Sprecher der Agentur für Arbeit Halle, das Versehen ein, fügt aber hinzu, dass solche Fehler nicht gänzlich auszuschließen seien. Es gebe bei der Familienkasse aber Vorkehrungen, um diese zu vermeiden und das Steuergeheimnis zu wahren.

Fremder Bafög-Bescheid

Pach stört sich an dem, wie es für sie scheint, leichtfertigen Umgang der Behörde mit persönlichen Unterlagen. Besonders, da ihr wenige Wochen später erneut etwas Ähnliches passiert ist. Wieder hat sie einen Brief erhalten. Diesmal vom BAföG-Amt in Halle. „Neben meinem BAföG-Bescheid lag dem Brief ein weiterer Bescheid für eine andere Person bei, die ich gar nicht kenne“, erzählt Pach. Um den Fehler zu melden, rief sie beim Studentenwerk in Halle an, das in ihrem Fall für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zuständig ist. „Dort wurde man plötzlich sehr schweigsam am Telefon“, erzählt die 24-Jährige, „denn sowas darf ja eigentlich nicht passieren.“

Tatsächlich scheint es sich um einen Einzelfall zu handeln. Matthias Müller, Abteilungsleiter beim Amt für Ausbildungsförderung, erklärt auf Nachfrage, dass ihm ein solcher Fall bislang noch nicht untergekommen sei. „Die Bescheide werden bei uns von Hand eingetütet. Ich vermute, dass da versehentlich einer zu viel reingerutscht ist.“ Wichtig sei ihm, den falsch verschickten Bescheid zurückzubekommen. Dafür wollte auch Pach sorgen. Am Telefon sei sie von einer Mitarbeiterin gebeten worden, den Bescheid in den Briefkasten des Amtes in Halle einzuwerfen. „Ich habe das abgelehnt, weil ich in Merseburg wohne und dafür nicht extra nach Halle fahren will“, sagt Pach, die das Amt in der Pflicht sieht. Auch der Bitte, den Bescheid per Post zurückzuschicken, wolle sie nur nachkommen, wenn das Amt für den Versand aufkommt.

Die Reaktion der Mitarbeiterin sieht auch Müller kritisch: „Das soll normalerweise nicht passieren.“ Fügt aber hinzu: „Wahrscheinlich wusste die Mitarbeiterin nicht recht, wie man verfährt, weil so etwas eigentlich nicht vorkommt.“ Müller wolle sich darum kümmern, dass Pach einen Freiumschlag erhält, mit dem sie den Bescheid zurückschicken kann. Zudem solle der eigentliche Empfänger des falsch zugestellten Bescheides informiert werden. (mz)