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Streit um Herstellungsbeitrag Abwasserzweckverband Merseburg lässt über

Von Dirk Skrzypczak 23.03.2016, 20:27
Merseburgs OB Jens Bühligen ist auch Vorsitzender der Verbandsversammlung.
Merseburgs OB Jens Bühligen ist auch Vorsitzender der Verbandsversammlung. Peter Wölk

Merseburg - Der Abwasserzweckverband (AZV) Merseburg wird Altanschlussnehmer für den sogenannten Herstellungsbeitrag II vorerst wohl nicht mehr zur Kasse bitten. Merseburgs Oberbürgermeister Jens Bühligen (CDU) will auf der Verbandsversammlung des AZV am 6. April über eine entsprechende Beschlussvorlage abstimmen lassen.

„Das Kommunalabgabengesetz, das die Beitragserhebung regelt, wird jetzt vom Landesverfassungsgericht auf seine Rechtmäßigkeit überprüft. Bis eine Entscheidung vorliegt, sollten wir die Vollziehung weiterer Bescheide aussetzen“, sagte Bühligen der MZ. Der OB ist auch Vorsitzender der Verbandsversammlung.

Unklar ist, wie viele Grundstücksbesitzer im Verbandsgebiet die Regelung betrifft. 5.500 Bescheide hatte der AZV bis Ende 2015 verschickt, ein Großteil hat bereits gezahlt. Hunderte Haushalte, Firmen und Institutionen hatten hingegen Widerspruch eingelegt. Auch ihre Bearbeitung soll demnach ausgesetzt werden, bis das Verfassungsgericht sein Urteil gesprochen hat.

Allerdings könnte es die betroffenen Beitragszahler teuer zu stehen kommen, wenn sie auf das Angebot eingehen und die geforderten Summen zunächst nicht überweisen. „Erklärt das Gericht das Verfahren für zulässig, werden wir Zinsen für die ausgesetzten Beiträge erheben. Dabei orientieren wir uns an jenen Grundstücksbesitzern, die Ratenzahlungen mit uns vereinbart haben und dafür auch Zinsen zahlen müssen“, sagt Bühligen. Sollten die Richter den Herstellungsbeitrag II allerdings für rechtswidrig erklären, erwarte man vom Land eine Antwort darauf, wie mit den bereits gezahlten Beiträgen umgegangen werden soll.

Dass die Hochschule Merseburg dem AZV mit Klage droht, sieht der OB nach eigenen Worten gelassen. Aufgrund ihrer Grundstücksgröße soll die Hochschule als Altanschlussnehmer rund eine Million Euro an den AZV zahlen. Rektor Jörg Kirbs lehnt das ab und hat die Landesregierung eingeschaltet. „Das Geld würde uns für Forschung und Lehre fehlen. Das ist nicht akzeptabel“, meinte er (die MZ berichtete).

Bühligen hingegen pocht auf den Grundsatz der Gleichbehandlung, der übrigens auch auf die Stadt Merseburg zutrifft, die 600.000 Euro zu berappen hat: „Ist der Beitrag rechtmäßig, dann wird es keine Ausnahmen geben.“

Der Herstellungsbeitrag II trifft jene Grundstückseigentümer, die vor 1991 an die Abwasserentsorgung angeschlossen worden sind. Mit dem Geld soll die künftige Sanierung von alten Abwasserkanälen finanziert werden. Hausbauer, die nach 1991 in die eigenen Wände investiert haben, müssen den Herstellungsbeitrag I zahlen. Dieses Geld fließt in den Neubau von Abwasserkanälen.  (mz)