Zuständigkeit für Straßen einheitlich
KÖTHEN/BITTERFELD/MZ. - Damit wird eine einheitliche Anlaufstelle für alle mit dem Straßenunterhaltungsdienst des Landkreises zusammenhängenden Fragen geschaffen, die dann "Eigenbetrieb Kreisstraßenmeisterei Anhalt-Bitterfeld" heißen soll. Sitz ist die Kreisstadt Köthen, Merziener Straße. Die beiden anderen Einrichtungen werden als Außenstellen weitergeführt. Das hat der Kreistag auf seiner jüngsten Sitzung mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen so beschlossen.
Personal wechselt mit
Der neue Eigenbetrieb wird für insgesamt 418 Kilometer Kreisstraßen zuständig sein. Er wird aus 23 Mitarbeitern bestehen. Das heißt, dass zu den derzeit zehn Beschäftigten des Eigenbetriebes Anhalt-Zerbst die insgesamt 22 Beschäftigten vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Tiefbau- / Straßenverwaltungsamt) hinüber wechseln, wobei für sie das öffentliche Dienstrecht weiter besteht.
In das Sondervermögen des erweiterten Betriebes werden alle Maschinen und Geräte der beiden Kreisstraßenmeistereien sowie das Grundstück der bisherigen Köthener Meisterei in der Merziener Straße eingebracht. Das eingebrachte Anlagevermögen wird auf insgesamt 345 466 Euro beziffert, wobei die Köthener Geschäftsbauten allein 275 000 Euro ausmachen.
Damit wird ein weiterer Schritt hin zur Vereinheitlichung von kreislichen Strukturen und zur Bündelung von Aufgaben infolge der Kreisgebietsreform getan, die zuvor von jedem Altkreis separat erledigt wurden. Dem Zusammenschluss vorausgegangen ist eine Analyse des Straßenunterhaltungsdienstes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dabei wurden die Vorteile und die Nachteile der öffentlichen und privatrechtlichen Organisationsformen verglichen.
Untersucht wurden nicht nur organisatorische und personelle Unterschiede, sondern zum Beispiel auch wirtschaftliche, finanzielle und steuerliche, wobei es am Ende immer darum ging, welche Auswirkungen sich daraus für den kommunalen Haushalt ergeben. Dafür gab es, ähnlich wie in der Schule, Noten, um am Ende beurteilen zu können, welche Form am besten abschneidet. Das sei eindeutig die Rechtsform der GmbH, erläutert die Verwaltung den Kreistagsabgeordneten in einer Sachdarstellung. "Vor allem durch die mögliche Bündelung mit anderen kommunalen GmbH des Landkreises werden erhebliche Einsparungen prognostiziert", heißt es dort.
Doppelte Buchführung
Praktiziert werden soll die Umstellung aber schrittweise, um den unterschiedlichen Voraussetzungen in den drei Kreisstraßenmeistereien Rechnung zu tragen. Das soll unter anderem durch die Einführung der doppelten Buchführung an den Standorten Köthen und Bitterfeld-Wolfen geschehen sowie durch eine organisatorisch und wirtschaftlich selbständige Verwaltung. Ein zweiter Schritt könnte dann die Zusammenführung mit der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH (ehemals Bitterfelder Entsorgungs GmbH und Be- und Entsorgung Zerbst GmbH) sein. So schlägt es zumindest das angefertigte Gutachten vor.
Von der Verschmelzung der Kreisstraßenmeistereien verspricht sich die Verwaltung aber nicht nur die Konzentration von Verwaltungsaufgaben, sondern auch Einsparungen beim Personal, bei Fahrzeugen, Versicherungen und natürlich von Verbrauchsmitteln wie zum Beispiel Kraftstoffen und Streusalz.