Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" Zerbst Wohnungsbaugenossenschaft "Frohe Zukunft" Zerbst: Kosten für Müllentsorgung kommen nun doch vor Gericht

Zerbst/Naumburg - Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dessau-Roßlau muss nun doch über eine Klage der Wohnungsbaugenossenschaft (WG) „Frohe Zukunft“ Zerbst gegen die Höhe der von den Anhalt-Bitterfelder Kreiswerken erhobenen Müllentgelte verhandeln.
Im Dezember 2014 hatte die Kammer diese Klage abgewiesen. Dagegen hatte die Genossenschaft beim Oberlandesgericht Berufung eingelegt. Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat der Berufung vorige Woche statt gegeben und die Sache zur Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Anlass der Klage
Anlass für die 2013 eingereichte Klage der Wohnungsbaugenossenschaft waren die nach Einführung der einheitlichen Abfallsatzung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld deutlich gestiegenen Müllentgelte (die MZ berichtete). Laut WG sind die Entsorgungskosten für ihre 1.460 Wohnungen in Zerbst, Steutz und Lindau um rund 60 Prozent (64.000 Euro) gestiegen, während die Müllmenge nur unwesentlich um 2,17 Liter pro Person (1,7 Prozent) auf 133,64 Liter pro Person gestiegen sei. Der Streitwert des Verfahrens beträgt 207.946 Euro. Das sind die Kosten, die bei der Genossenschaft im Jahr 2013 für die Abfallentsorgung angefallen sind.
Erläuterung für Verwendung von fünf Millionen Euro fehlt
„Nun muss das Landgericht in die Beweisaufnahme eintreten“, äußert der Geschäftsführende Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft, Knuth Jacob. Dazu gehören seiner Auffassung nach die Kalkulation der Müllentgelte einschließlich der Verträge mit den Müllverbrennungsanlagen sowie der Verträge mit der Firma Tönsmeier über die Entsorgung im Bereich Köthen von 2004 und 2006. In der Gesamtkalkulation der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke hatte WG-Vorstand Knuth Jacob eine Erläuterung der Verwendung von fünf Millionen Euro vermisst, die jährlich für die Müllentsorgung im Raum Köthen ausgewiesen seien. (mz)