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„Aussteigen bitte!“ Wer kontrolliert das? Seit Mittwoch gilt 3G in den Bussen in Anhalt-Bitterfeld

Ab heute gilt in Bus und Bahn 3G: Wer nicht geimpft, genesen oder getestet ist, dem wird die Weiterfahrt verwehrt. Wie das künftig kontrolliert werden soll.

Von Jessica Vogts 24.11.2021, 09:55
Wer an der Bushaltestelle „Bärteichpromenade“ künftig einsteigt, muss neben dem Ticket auch einen 3G-Nachweis vorzeigen.
Wer an der Bushaltestelle „Bärteichpromenade“ künftig einsteigt, muss neben dem Ticket auch einen 3G-Nachweis vorzeigen. (Foto: Ute Nicklisch)

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Köthen/MZ - Ein gültiger Fahrschein allein reicht nicht mehr, um künftig Bus oder Bahn zu nutzen. Neben der bestehenden Maskenpflicht gilt seit Mittwoch nun auch die 3G-Regel im Nahverkehr. Laut der neuen Corona-Verordnung müssen Fahrgäste also geimpft, genesen oder getestet sein. Ausnahmen gibt es für Schüler, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Auch Kinder unter sechs Jahren sind von der Regel befreit.