Waldbrandgefahr zu hoch Waldbrandgefahr zu hoch: Zu heiß, zu trocken: Feuerwerke sind vorerst tabu

Köthen - Das kann teuer werden. Wer ohne Genehmigung ein Feuerwerk veranstaltet und angezeigt wird, muss mit einer empfindlichen Ordnungsstrafe rechnen. Bis zu 50 000 Euro kann die betragen.
Claudia Mikolay, die Leiterin des Köthener Ordnungsamtes, relativiert allerdings die auf der Internetseite der Stadt genannte Summe: Dieser Höchstbetrag beziehe sich auf alle möglichen, also weit schlimmeren Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz und keineswegs auf ein kleines Feuerwerk im privaten Rahmen.
Seit die höchste Waldbrandstufe ausgerufen wurde, ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohnehin tabu. „Alle Ausnahmegenehmigungen sind damit hinfällig“, betont sie. Jedes private Feuerwerk, das zwischen dem 2. Januar und 30. Dezember eines Jahres geplant ist, braucht grundsätzlich eine solche Ausnahmegenehmigung. „Das wird leider gern vergessen.“ Dabei unterstellt die Amtsleiterin nicht unbedingt böse Absicht; „viele denken einfach nicht daran“.
Feuerwerke sind rechtzeitig zu beantragen
Wer also für eine Feierlichkeit den Himmel über Köthen erhellen will, muss das beantragen - „und nicht erst zwei Tage vorher“, sagt Claudia Mikolay. Gut wäre es, wenn der Antrag etwa zwei, drei Monate vorher beim Ordnungsamt eintreffen würde. Doch eine Garantie, am Festtag tatsächlich ein Feuerwerk veranstalten zu dürfen, die gibt es nicht. Ab Waldbrandgefahrenstufe 3 wären die einmal erteilten Genehmigungen hinfällig, bei Stufe 5, die nun schon seit längerem gilt, erst recht. Das wüssten die Antragsteller auch - weil ihre Mitarbeiter, so Claudia Mikolay, sie darauf hinweisen würden.
Verständnis aber zeige dennoch nicht jeder Antragsteller, wenn die Ausnahmegenehmigung kurzfristig ihre Gültigkeit verliert. „Wir feiern doch nicht im Wald“, bekämen die Sachbearbeiter im Ordnungsamt als Reaktion auf die Waldbrandwarnstufe schon mal zu hören. Mikolay: „Durch die anhaltende Hitze und Trockenheit ist es auch in der Stadt staubtrocken. Es muss nur ein Feuerwerkskörper in einem Baum landen…“
Für Feuerwerke sind die verschiedensten Anlässe möglich
Die Anlässe, ein mehr oder weniger üppiges Feuerwerk zu veranstalten, scheinen nicht auszugehen: Ob jemand Hochzeit hält oder 25 Jahre verheiratet ist, Einschulung oder Jugendweihe feiert oder volljährig wird - vollkommen egal. Claudia Mikolay erinnert sich noch sehr gut daran, dass jemand sogar ein Feuerwerk beantragt hat, weil sein Kind ein Jahr alt wurde. Sie spricht von einer „Modeerscheinung“. Ein Phänomen, das - man glaubt es kaum - vor Jahren noch massiver aufgetreten sei als heute.
„Einige Vermieter von Veranstaltungsorten“, berichtet Claudia Mikolay, „haben für sich entschieden, dass man die Nachbarn nicht jedes Wochenende mit einem Feuerwerk stören kann.“ Damit sei zwar die Zahl der beantragten und genehmigten privaten Feuerwerke in Köthen rückläufig, aber nicht die Anzahl derer, die ohne Genehmigung veranstaltet wird.
Aber was kann man dagegen tun? „Entweder“, erläutert die Amtsleiterin, „wird uns der Verstoß gemeldet und wir können dem offiziell nachgehen. Oder die Polizei beziehungsweise unser Bereitschaftsdienst kommen zufällig vorbei und können eingreifen.“ Sofern sich ein Nachbar zum Beispiel bei der Stadt über die nächtliche Lärmbelästigung beschwert, muss er dies mit Namen und Hausnummer tun. Und auch dazu stehen, sollte die Angelegenheit vor Gericht landen.
Doch zunächst konfrontiert das Ordnungsamt den Verursacher mit dem Verstoß. Sollte der sich einsichtig zeigen, könnte er mit einem Bußgeld von circa 80 Euro davon kommen. Aber es gibt nach Claudia Mikolays Schilderungen eben auch die Uneinsichtigen. Die, die alles abstreiten.
Auch mit Ausnahmegenehmigung muss man sich zusätzlich informieren
Andere winken mit der Ausnahmegenehmigung und glauben, damit im Recht zu sein. Ab Waldbrandstufe 3 sind sie es nicht. Jeder, betont Claudia Mikolay, müsste sich im Vorfeld informieren, ob die Ausnahmegenehmigung unter den aktuellen Gegebenheiten Bestand hat - oder ob sie aufgehoben ist.
Ob das Feuerwerk tatsächlich stattfinden kann - oder ob es ausfallen muss. Sofern es die Zeit und die personelle Situation zulassen, meldet sich das Ordnungsamt bei den Antragstellern. „Aber normalerweise“, sagt Claudia Mikolay, „müsste es umgekehrt sein.“ Doch wer denkt schon daran, wenn ein Fest ins Haus steht…
(mz)