1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Köthen
  6. >
  7. Verhandlung vor dem Landgericht Dessau: Verhandlung vor dem Landgericht Dessau: Therapie statt Strafe?

Verhandlung vor dem Landgericht Dessau Verhandlung vor dem Landgericht Dessau: Therapie statt Strafe?

11.02.2015, 08:00
Justitia
Justitia MZ/ARCHIV Lizenz

Dessau/Köthen - Der wegen rund 40 Straftaten vor dem Landgericht Dessau stehende Köthener René R. sollte bei einer Verurteilung in eine Entzugsanstalt eingewiesen werden.

Zu diesem Schluss ist am Montag der mit dem Fall betraute psychiatrische Gutachter gekommen.

Entzug als einzige Lösung

Wenn der 33-jährige R., der ein Drittel seines Lebens im Gefängnis verbracht hat, es nicht schaffe, vom Alkohol loszukommen, werde er weiter Straftaten begehen. Zu den Erfolgsaussichten äußerte sich der Gutachter zwar skeptisch. „Aber das ist oft so. Wenn man es nicht versucht, weiß man es nicht.“ Er zeigte sich auch erstaunt, dass das Thema Entzugsanstalt in früheren Verfahren wohl kaum eine Rolle gespielt habe.

Gerichte sind an die Einschätzungen von psychiatrischen Gutachtern nicht gebunden, folgen diesen aber erfahrungsgemäß meistens. Ob R. bei einer Verurteilung direkt in die Psychiatrie nach Bernburg kommt oder nicht, hängt letzten Endes von der Höhe der Strafe ab, die er bekommt. Eventuell müsste er einen Teil zuvor im Knast absitzen, bevor er nach Bernburg überwiesen würde.

Entspannte Alternative zum Gefängnis

R. selbst sagte vor Gericht, er wolle in den Entzug – der nur vermeintlich die entspanntere Alternative zum Knast ist. Tatsächlich gelten für die Therapie strenge Regeln. (mz/tst)