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Adventszeit an drei Standorten Unter diesen Regeln sollen die Weihnachtsmärkte in Köthen stattfinden

Von Karl Ebert und Jessica Vogts Aktualisiert: 13.10.2021, 09:46
Der Weihnachtsmarkt in Köthen.
Der Weihnachtsmarkt in Köthen. Foto: Nicklisch

Köthen/MZ - Die Pläne für die diesjährigen Weihnachtsmärkte in Köthen liegen in den Schubladen. Nach dem wegen der Corona-Pandemie auf ein Advents-Shopping reduzierten Programm im vergangenen Jahr geht es 2021 zurück auf Anfang. Über die ersten drei Adventswochenenden verteilt wird es in der Kreisstadt wieder drei Weihnachtsmärkte geben.

Der Startschuss fällt am ersten Advents-Wochenende mit dem Weihnachtsmarkt im Stadion, der traditionell immer ausgezeichnet besucht ist. Eine Woche später lädt die Werbegemeinschaft der Stadt Köthen auf den Marktplatz rund um die Jakobskirche ein. Und am dritten Advent lädt die Köthen Kultur und Marketing GmbH (KKM) zur traditionellen Schlossweihnacht ein.

Viele Fragen offen

Allerdings schweben über allem auch immer noch Corona und im Herbst/Winter möglicherweise steigende Inzidenz- und Belegungszahlen in den Kliniken. Aktuell wurde gerade wieder eine Verordnung angepasst. Doch die gilt nur bis zum 12. November, einen Tag später könnte alles Makulatur sein, wenn die Landesregierung die Maßnahmen bis oder über die Feiertage zum Jahresende beschließt. Viele Fragen stehen im Raum: Gelten 3G-Regeln? Gibt es eine Personenbegrenzung? Muss das Gelände eingezäunt werden? Darf Alkohol ausgeschenkt werden?

„Aus heutiger Sicht wird es einen Weihnachtsmarkt rund um die Jakobskirche geben“, erklärt Köthens Oberbürgermeister Bernd Hauschild. Erst am Dienstag haben sich die Verantwortlichen zu einer Grundsatzdiskussion eingefunden. Kann der Weihnachtsmarkt in diesem Jahr stattfinden? Alle Beteiligten waren sich einig und stimmten dafür.

Marktplatz wird abgesperrt

Doch in Zeiten von Corona kommt der Markt nicht ohne Auflagen daher. Dem wollen sich die Verantwortlichen, die Stadt Köthen und die Werbegemeinschaft für die Stadt Köthen, stellen. Glühweintrinken und Bratwurstessen, ja, aber unter Beachtung der Regelungen. Laut Hauschild wird der Marktplatz komplett abgesperrt. Es gilt die 3G-Regel als Zulassungsbeschränkung. Eine 2G-Regel steht bislang nicht zur Debatte. „Wir wollen niemanden ausschließen. Jeder soll die Möglichkeit haben, den Weihnachtsmarkt zu besuchen“, erklärt der OB. Es sei nicht einfach, alles unter einen Hut zu bekommen. Eine langfristige Planung aufgrund der Corona-Pandemie sei schier unmöglich.

Die neue Corona-Verordnung des Landes tritt am 13. November in Kraft. Dann kann sich das Blatt noch einmal wenden. „Alles kann passieren, ja. Wir planen nun aber erst einmal nach den derzeit geltenden Regelungen“, erklärt Hauschild.