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Wie geht es weiter? Streitpunkt: Kosten bei Fehlalarmen - Südliches Anhalt weiter ohne neue Kostensatzung für Feuerwehr

Von Doreen Hoyer 18.05.2021, 12:33
Zu Kosten und Gebühren bei Wehreinsätzen sollte eine neue Satzung beschlossen werden.
Zu Kosten und Gebühren bei Wehreinsätzen sollte eine neue Satzung beschlossen werden. (Foto: dpa)

Südliches Anhalt - Sehr knapp hat der Stadtrat Südliches Anhalt in seiner jüngsten Sitzung die Neufassung der Kostensatzung für die Freiwillige Feuerwehr durchfallen lassen. Nach Informationen aus der Verwaltung gab es elf Ja- und zwölf Nein-Stimmen.

Dass die Abstimmung so knapp ausfiel, ändert nun aber nichts am Ergebnis. Eine Lösung muss her. Denn die alte Variante der Satzung kann nicht bestehen bleiben. Sie enthält zum Beispiel den Passus, dass Einsatzzeiten auf volle Stunden gerundet werden. Nach einer Magdeburger Gerichtsentscheidung muss aber minutengenau abgerechnet werden.

Schon vor der Stadtratssitzung hatte es Diskussionen über die Regelung zu Fehlalarmen in Einrichtungen mit Brandmeldeanlagen gegeben

In der Satzung ist zum Beispiel geregelt, in welchen Fällen für Einsätze der Wehren Gebühren anfallen - welche Beträge dabei pro Einsatzkraft und für Fahrzeuge fällig werden. Schon vor der Stadtratssitzung hatte es Diskussionen über die Regelung zu Fehlalarmen in Einrichtungen mit Brandmeldeanlagen gegeben. Dafür sollten laut neuer Satzung Gebühren verlangt werden - was auf Widerspruch traf.

Dieser Widerspruch nun wurde auch im Stadtrat laut. Burkhard Bresch (Linke/Einzelbewerber Richter) stellte den Antrag, den Passus zu streichen - was aber keine Mehrheit fand. Dirk Honsa (Freie Wählergemeinschaft Anhalt) machte den Vorschlag, dass Betroffene bei den ersten drei Fehlalarmen in ihrer Einrichtung pro Jahr nichts zahlen müssten. Auch dieser Antrag fand keine Mehrheit. Was blieb, war die Ablehnung.

Man habe die Angelegenheit nun an die Kommunalaufsicht weitergegeben

Bürgermeister Thomas Schneider betont, die Regelung habe man sich nicht einfach so ausgedacht. Sie gehe auf eine Mustersatzung zurück und sei in ähnlichen Formen auch in anderen Kommunen in der Nachbarschaft zu finden.

Man habe die Angelegenheit nun an die Kommunalaufsicht weitergegeben, informiert er. Diese habe geprüft, inwiefern „durch die Nichtbeschlussfassung ein Nachteil für die Stadt“ entstanden sei, dann würde der Bürgermeister Widerspruch einlegen. Zu diesem Ergebnis kam die Kommunalaufsicht aber nicht.. Nun ist eine neue Beratung des Themas im Stadtrat erst nach einem halben Jahr wieder möglich. „Es ist rechtens so, wie wir das drin haben“, betont Schneider. Das habe die Verwaltung geprüft. Und bei Fehlalarmen, die aus Versehen ausgelöst werden, seien im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung des betroffenen Unternehmens Leistungen abgedeckt. (mz)