Stadtverwaltung in Köthen Stadtverwaltung in Köthen: Bürgerbeschwerden bleiben fast folgenlos

Köthen - Im nicht öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung hat die Stadtverwaltung Köthen erstmalig eine Übersicht darüber gegeben, wie viele Dienstaufsichts- und Fachaufsichtsbeschwerden in den zurückliegenden Jahren bearbeitet werden mussten. „Wir haben dabei den Zeitraum zwischen 2007 und 2016 betrachtet“, so der amtierende Oberbürgermeister Alexander Frolow. In diesen zehn Jahren habe es insgesamt 24 Beschwerden gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung gegeben, „das sind 2,4 Beschwerden pro Jahr und in meinen Augen ist das eine nur geringe Anzahl“, so Frolow.
Keine Folgen für betroffene Mitarbeiter
Die Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerden seien zudem alle folgenlos für die Mitarbeiter geblieben, gegen die Beschwerde eingelegt wurde. „Ein einziges Mal musste eine Ermahnung ausgesprochen werden.“ Das sei die niedrigste Stufe der Sanktionen, die die Stadt in solchen Fällen verhängen kann, der Ermahnung folgen Abmahnung und Entlassung. Bearbeitet werden die Beschwerden in der Stadtverwaltung selbst. „Damit befasst sich das Haupt- und Personalamt“, erklärt Frolow.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist laut Wikipedia ein formloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Voraussetzung ist, dass sich ein Amtsträger persönlich nicht korrekt verhalten hat. Ist dagegen eine Entscheidung eines Amtsträgers zu rügen, so ist der Rechtsbehelf die Fachaufsichtsbeschwerde. (mz/mb)