Prozess am Amtsgericht Prozess am Amtsgericht: Köthener mit zahlreichen Schuss- und Stichwaffen erwischt

Köthen - Kaum saß Nico H. (Name geändert) auf der Anklagebank des Köthener Amtsgerichts, da bombardierte ihn Richterin Susanne Vogelsang mit unangenehmen Fragen. Nach knapp vier Jahren holte ihn seine Vergangenheit wieder ein. Immerhin war der heute 30 Jahre alte Angeklagte am 26. November 2016 von der Polizei mit unerlaubten Waffen erwischt worden.
Sein Fahrzeug war sprichwörtlich bis unters Dach bewaffnet. Das eigene Auto glich mit unerlaubter Schreckschusspistole, Küchenmesser, Elektroschocker und Eisenstange geradezu zu einer Verteidigungsbastion.
Viel hatte der Köthener zu seiner Verteidigung, weshalb er beispielsweise die Schusswaffe direkt unter seinem Fahrersitz bunkerte, nicht zu sagen. Nein, er arbeite nicht bei der Polizei und hatte dies auch nicht vor. Und nein, er sei auch nicht im kriminellen Milieu tätig und bräuchte keine Waffen, um etwaige Angriffe abzuwehren, entgegnete er kleinlaut der Richterin. Schließlich sei alles viel simpler: „Ich hatte all diese Dinge im Auto, weil ich umgezogen bin“, erklärte der Vater einer fünfjährigen Tochter.
Elektroschocker mit 50.000 Watt und ohne Prüfzeichen
Woher die Schreckschusspistole mit einem mit fünf Schuss geladenen Magazin kommt, blieb unklar. Darüber schwieg der junge Mann lieber. Beim griffbereiten Elektroschocker Police mit 50.000 Watt ohne Prüfzeichen, den die Polizeibeamten einst direkt in der Mittelkonsole seines Wagens gefunden hatten, wurde der Köthener schon erzählfreudiger. „Für nicht einmal zehn Euro habe ich den in Tschechien gekauft“, sagte er vor Gericht aus.
Getarnt war die gefährliche Waffe als Taschenlampe. War es einfach nur Besitzdenken, das zum Kauf animierte? Der Angeklagte schwieg auch in diesem Punkt. Eine für die Richterin halbwegs plausible Erklärung hielt der junge Vater für eine 43 Zentimeter lange Eisenstange parat. „Mit der betäube ich Fische“, versuchte der Angler sich zu rechtfertigen.
„Wir leben nicht im wilden Westen oder den USA“
Insgesamt sieben Asservate sicherten die Beamten im Fahrzeug des Angeklagten. So unter anderem einen Morgenstern. Der jedoch diene lediglich als Deko. Ob die sichergestellte Schrotpatrone und die zwei Kennzeichentafeln ebenfalls dazu gehören, sagte Nico H. nicht. Richterin Vogelsang verwies in scharfem Ton auf die Gefahren: „Wir leben nicht im wilden Westen oder den USA“.
Da der Vorfall bereits mehr als dreieinhalb Jahre zurückliegt, entkam Nico H. letztlich einer strengen Verurteilung. Die Staatsanwältin regte an, das Verfahren einzustellen. Einzige Bedingung: Der Angeklagte solle auf die Herausgabe der einst sichergestellten Gegenstände verzichten. Sichtlich erleichtert gab er sein Einverständnis.
Die Richterin folgte der Anregung der Staatsanwältin und stellte das Verfahren ein. (mz)