Neues Gesetz gefährdet Baby-Kino Neues Gesetz gefährdet Baby-Kino in Aken: Ab 2021 gibt es Einschränkungen für Ultraschallbilder

Aken - Claudia Leis lehnt sich lächelnd zurück - und winkt ab. Wenn sie sich Sorgen machen würde, Angst hätte, dann könnte sie das wunderbar hinter einer entspannten Fassade verbergen. Aber weder macht sich die Hebamme Sorgen, noch plagen sie Zukunftsängste, versichert sie. Obwohl die Modernisierung des Strahlenschutzrechtes möglicherweise ihr vor nicht mal einem Jahr eröffnetes Bauchzwergkino in Aken gefährden könnte.
Im Dezember ist im Bundesgesetzblatt die dazugehörige Verordnung veröffentlicht worden. Darin werden zum Beispiel Anforderungen an den sicheren Betrieb und die Fachkenntnis von Personen definiert, die nichtionisierende Strahlungsquellen an Menschen einsetzen. Dazu zählen Anwendungen von Lasern, intensivem Licht - und auch von Ultraschall.
Für Claudia Leis, die die Hebammenpraxis und das Bauchzwergkino mit ihrer Tochter betreibt, sind die Bedenken, dass das Ungeborene durch die Schallwellen Schaden nehmen könnte, nicht neu. Aber Studien, auf die sich Kritiker immer wieder beziehen, gebe es nicht, versichert sie. Und ihre Tochter, Sandra Krause, ergänzt: „Wenn es diese Studien gäbe, dann wären wir die Letzten, die den werdenden Eltern 3-D-Aufnahmen ihres Kindes anbieten würden.“ Schließlich fühle man sich für das Wohl von Mutter und Kind mitverantwortlich.
Ab 2021 sollen Ultraschallbilder aus dem Mutterleib verboten werden
Ab 2021 sollen Ultraschallbilder aus dem Mutterleib - sofern sie nicht diagnostischen Zwecken dienen - verboten werden. „Das Gesetz wird kommen“, ist Claudia Leis überzeugt. Und das findet sie sogar gut. Denn: „Endlich wird dieses Thema in richtige Bahnen gelenkt“, sagt sie. Es sei wichtig, mit Ultraschall sorgsam umzugehen. Für sie heißt das: „Sinnvoll, in Maßen und verantwortungsbewusst.“
Immer wieder höre sie von werdenden Müttern, die zu ihnen nach Aken ins Bauchzwergkino kommen, dass sie schon etliche Ultraschallaufnahmen hätten. Es gebe Frauenarztpraxen, berichtet die Hebamme der MZ, die würden bei jedem Termin Ultraschallbilder machen. Claudia Leis findet das furchtbar. Und beklagt diese „Flatrate-Mentalität“. Zumal die Aufnahmen immer häufiger nicht von Experten, also Ärzten und Hebammen, angefertigt würden.
Wer mit Claudia Leis oder ihrer Tochter einen Termin im Bauchzwergkino vereinbaren will, befindet sich im Idealfall, wie die beiden Frauen sagen, zwischen der 30. und 33. Schwangerschaftswoche. Und dann bekäme die werdende Mutter auch nur einen einzigen Termin. Nicht zwei oder drei. Claudia Leis: „Wir wissen natürlich nicht, was vor uns war.“
Medizinisch veranlasste Ultraschalluntersuchungen bleiben von der Gesetzesänderung unberührt
Ob das Gesetz die 3-D-Bilder, wie sie Mutter und Tochter in Aken anbieten, tatsächlich verbieten wird, wissen beide heute noch nicht. „Wenn es so kommen sollte“, bleibt Claudia Leis ihrer pragmatischen Art treu, „dann ist das so. Dann können wir es sowieso nicht ändern.“ Aber: Bis 2021 sei erstens noch viel Zeit und zweitens könne sich bis dahin vieles noch einmal ändern.
Medizinisch veranlasste Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaftsvorsorge bleiben von dem modernisierten Strahlenschutzrecht unberührt. Aber Praxen, wie die in Aken, wo die Familie bequem in Kinosesseln sitzt und die Ultraschallbilder des Ungeborenen auf der Leinwand betrachtet, könnten vor dem Aus stehen. Doch damit beschäftigten sich Claudia Leis und Sandra Krause erst einmal noch nicht. Sie sind überzeugt von dem, was sie tun - und haben keine Bedenken: „Es ist immer entscheidend, wie man schallt“, betont Claudia Leis. (mz)