Nach Streit um den Ratskeller Nach Streit um den Ratskeller Köthen: Neue Lüftung für die Küche kommt

Köthen - Angesichts des Umstandes, dass noch vor einigen Monaten geradezu erbittert um die Höhe der Pacht des „Ratskellers“ gestritten wurde, ja gar darum, ob man als Stadt nicht einen ganz und gar anderen Betreiber präferieren solle, unter diesen Vorzeichen ging die Abstimmung über eine größere Investition in der Einrichtung geradezu geräuschlos vonstatten.
Und das lag nicht nur daran, dass das Thema diesmal im nicht öffentlichen Teil des Bauausschusses abgehandelt wurde. Mit 6:3 stimmte der Ausschuss dafür, dass die Stadt etwas mehr als 43.000 Euro in den „Ratskeller“ steckt, und zwar für eine Lüftungsanlage in der Küche des Objektes. Eine Summe, die die Stadt als Eigentümerin des „Ratskellers“ übernehmen muss.
„Wir hatten nur die Wahl, entweder den Ratskeller komplett zuzumachen oder für eine neue Lüftungsanlage zu sorgen“, sagt Baudezernentin Ina Rauer. „Etwas anderes gab und gibt es nicht.“ Denn die alte Lüftungsanlage, deren Baujahr im Ungewissen liegt, konnte aus brandschutztechnischen Gründen nicht mehr weiter betrieben werden. Dies hatte der TÜV Nord bei einer Überprüfung festgestellt - „und eine Küche ohne Lüftungsanlage zu bewirtschaften, ist auch nicht gestattet.“
Die Maßnahme in der Küche im Dezember dieses Jahres umgesetzt werden
Die Neuanschaffung, so die Dezernentin, sei öffentlich ausgeschrieben worden, „aber es hat darauf nur ein Angebot gegeben“. Zum Missfallen manches Ausschussmitgliedes, „aber wir können ja nun keine Firma zur Abgabe eines Angebots zwingen“, sagt Ina Rauer.
Die Summe, für die nun die Anlage eingebaut werden soll, sei aber nicht ungewöhnlich. „Sie liegt in der Größenordnung, die auch unsere Planer vorausgesagt haben, die sich das Ganze zuvor natürlich angesehen haben.“
Die Maßnahme in der Küche des „Ratskellers“ soll - abgestimmt mit dem Pächter - im Dezember dieses Jahres umgesetzt werden. Die Mittel dafür sind fast vollständig im Haushalt eingestellt, die über die geplante Summe hinausgehende Differenz wird aus der Haushaltsstelle für Reparaturmittel finanziert. (mz)