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Nach sprunghaftem Anstieg 2015/16 Nach sprunghaftem Anstieg 2015/16: Zahl der Waffenscheine stagniert im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

06.02.2018, 11:09
Ein Kleiner Waffenschein
Ein Kleiner Waffenschein dpa-Zentralbild

Köthen - Angeblich verzeichnen die Behörden eine steigende Antragszahl für den Kleinen Waffenschein. Karl Ebert sprach mit Thomas Lindner vom Ordnungsamt des Landkreises.

Trifft das auch für Anhalt-Bitterfeld zu?
Thomas Lindner: Der Landkreis hat keinen aktuellen Anstieg zu verzeichnen. Nachdem die Zahl 2015/16 sprunghaft angestiegen war, hat sie sich auf einem relativ hohem Niveau bei 150 bis 200 Anträgen pro Jahr eingepegelt.

Welche Waffen können Inhaber des Kleinen Waffenscheins mit sich führen?
Thomas Lindner: Der Schein berechtigt nur zum Führen von Schreckschusswaffen, die ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) haben.

Wer darf den Schein wo beantragen?
Thomas Lindner: Beim Landkreis beantragen kann ihn jede volljährige Person, die nicht vorbestraft ist.

Gab es bereits Verstöße gegen die Vorschriften zum Kleinen Waffenschein?
Thomas Lindner:  Verstöße kommen nach meinem Kenntnisstand regelmäßig vor. Denn das Führen einer Schreckschusswaffe ohne Kleinen Waffenschein ist eine Straftat. (mz)

Thomas Lindner
Thomas Lindner
privat