Mehr Brenntage im Landkreis Köthen
Köthen/MZ. - Köthens Landrat Ulf Schindler ist der "Herr über die Brenntage" - besser gesagt, ihm obliegt es Veränderungen an der Verordnung vorzunehmen. Das habe er nun getan. Jedoch nicht ohne Mitarbeit der Kreistagsfraktionen, betont Dezernent Böddeker im Presse-Gespräch. Des weiteren erhoffe sich der Landrat mit dieser Entscheidung die Akzeptanz in der Bevölkerung, so Böddeker.
Künftig darf nun öfter verbrannt werden. Die Verordnung legt u.a. fest: Pflanzliche Gartenabfälle, die nicht kompostiert werden können oder deren Kompostierung oder sonstige Verwertung nicht zumutbar ist, dürfen in den Monaten von Oktober bis März jeweils am ersten und dritten Samstag des Kalendermonats in der Zeit von 9 bis 16 Uhr verbrannt werden. Zum Vergleich: Die alte Regelung sah dagegen das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zwischen Oktober und Februar an je zwei Tagen im Herbst und Winter vor. Die jeweiligen Satzungen der Verwaltungsgemeinschaften würden durch die neue Regelung aufgehoben.
Natürlich, äußert sich Böddeker, sei jeder angehalten, seine Gartenabfälle grundsätzlich zu verwerten und die Mindestabstände einzuhalten. Das Mitverbrennen anderer Abfälle wie Reifen oder Altholz ist verboten.
Bei Nichteinhaltung der Regelungen müssen die Betreffenden mit Sanktionen rechnen. Ordnungswidrigkeiten können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden, weist der Dezernent hin. Kontrollen, die natürlich nicht flächendeckend erfolgen können, obliegen dem Umweltamt des Landkreises.