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Markus B. stirbt nach Auseinandersetzung Köthen: Todesfall Markus B. und die Verwirrung um die Todesursache

14.09.2018, 08:25
Der in Köthen nach einer Auseinandersetzung verstorbene Markus B., hier mit seiner Schwester.
Der in Köthen nach einer Auseinandersetzung verstorbene Markus B., hier mit seiner Schwester. Familie B.

Köthen - In der Nacht zum Sonntag starb in Köthen der 22-Jährige Markus B nach einer Auseinandersetzung mit zwei Afghanen. Die MZ erklärt, wie es zu dem Unglück und eine Verwirrung um die Todesurache kam.

Die Vorgeschichte:

Markus B. hat mit Freunden am vergangenen Samstag gefeiert, als er auf einen Tumult aufmerksam wurde. Deshalb soll er am späten Abend mit seinem Bruder zum Spielplatz auf dem Karlsplatz in Köthen gegangen sein.

Bevor B. auftauchte, hatten sich dort mehrere Afghanen mit einer schwangeren Deutschen und einem anderen Afghanen darüber gestritten, wer der Vater des ungeborenen Kindes ist. Dabei soll es zu Gewalttätigkeiten gekommen sein. Der 22-jährige Markus B. soll versucht haben, zu schlichten.

Der tragische Tod:

Es hatte schnell unterschiedliche Versionen gegeben, wie Markus B. gestorben sein soll. Zunächst machten Gerüchte die Runde, er sei erstochen worden, später hieß es, er sei von mehreren Afghanen getreten und geschlagen worden. Vor der Obduktion gab es die Vermutung, er könnte an einer Hirnblutung gestorben sein, weil er mit einer Beule am Hinterkopf gefunden worden sein soll.

Am Sonntag nach der Obduktion hat die MZ aus sicherer Quelle erfahren, dass die Todesursache tatsächlich ein Herzinfarkt gewesen sein soll, was wir auch online und über die Nachrichtenagentur dpa bundesweit verbreitet haben.

Verwirrung um die Todesursache:

Die MZ und die meisten anderen Medien haben aber dann geschrieben, dass Markus B. an Herzversagen gestorben sei. Hintergrund war eine offizielle Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau und der Polizei vom Sonntagabend.

Darin heißt es: „Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht.“

Erst am Mittwoch stellte Rechtsmediziner Rüdiger Lessig in Halle klar: „Es ist als Todesursache ein Herzinfarkt festgestellt worden.“ Der Unterschied: Beim Infarkt ist die Durchblutung der Herzwand gestört und das betroffene Gewebe stirbt ab. Das Herz versagt, wenn es das Blut nicht mehr weiterbefördert. Ein Infarkt kann zum Herzversagen und zum Tod führen. Lessig: „Egal, woran sie mal später sterben werden, das Herz versagt am Ende des Lebens.“

Wer ist schuld am Tod von Markus B.?

Zur Debatte steht, ob durch einen der Tatverdächtigen erlittene Gewalt bei Markus B. zum Infarkt führte. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, das zu ermitteln und gegebenenfalls zu belegen. Zwei Afghanen sitzen in Haft, gegen sie wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.

Staatsanwalt Horst Nopens wollte den Stand der Ermittlungen nicht offenlegen, um die Ermittlungsarbeit wie Zeugenvernehmungen nicht zu erschweren.

Er habe keine Hinweise darauf, „dass der Geschädigte zu Tode geschlagen oder getreten worden sein könnte“. Er sprach lediglich von einem Schlag ins Gesicht, der durch einen Riss der Lippe belegt sei. Lessig sprach von einem „versagensbereiten“ Herzen, weil Markus B. seit seiner Geburt an einer Fehlbildung des Organs litt.

Lessig: „Er war schwer krank und wir müssen aus medizinischer Sicht sagen: Es hätte bei ihm jederzeit zu einem Herzinfarkt kommen können.“ (mz/gau)