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Jobcenter Anhalt-Bitterfeld Jobcenter Anhalt-Bitterfeld: Unterkunftskosten werden geprüft

Von Ute HartlinG-Lieblang 03.09.2014, 13:41
Jobcenter
Jobcenter dpa-Zentralbild

Köthen/MZ - Ob die Kosten der Unterkunft, die das Jobcenter an die Empfänger einer Grundsicherung, an Aufstocker und Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerbergesetz zahlt, in ihrer Höhe noch angemessen sind, wird derzeit von der Firma Analyse & Konzepte untersucht. Sie führte für das Jobcenter bereits im April 2012 entsprechender Erhebungen zu den in Anhalt-Bitterfeld gültigen Wohnungsmieten durch.

Daraus wurde damals ein sogenanntes „schlüssige Konzept“ erarbeitet, welches Sozialgerichte eingefordert hatten. „Die Richtwerte für die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft müssen alle zwei Jahre überprüft werden“, erläuterte dazu Jobcenter-Vorstand Bärbel Wohmann im jüngsten Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Kreistages. Die Heizkosten sind davon nicht betroffen, da sie sich nach dem bundesweiten Heizspiegel richten.

Zur Erinnerung: In Anhalt-Bitterfeld gibt es vier Wohnungsmarkttypen, die auch beibehalten werden sollen. Danach bekommen Hartz-IV-Empfänger in Aken zum Beispiel einen geringeren Betrag für ihre Wohnkosten erstattet (Brutto-Kaltmiete) als jene in Köthen. Für die Neuberechnung wird unter anderem der Verbraucherpreisindex zugrunde gelegt. Die Anpassung soll im Laufe des September erfolgen und wird dem Sozialausschuss in Kürze vorgestellt. Bisher habe es beim Sozialgericht noch kein Urteil gegeben, das besagt, dass das derzeit vorliegende „schlüssige Konzept“ in Anhalt-Bitterfeld nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, hob Wohmann im Ausschuss hervor.