36.000 Briefe Grundstückseigentümer in Anhalt-Bitterfeld werden gefragt: Sack oder Gelbe Tonne?
Vor den Gesprächen mit dem Dualen System befragt das Umweltamt die Grundstücks-Eigentümer in den Altkreisen Köthen und Bitterfeld.
Köthen - Was war das für ein Gezerre vor zwei Jahren. Gelbe Tonne oder Gelber Sack für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen? Es wurde hin und her gestritten, um Qualität von Säcken, längere Einsammelzeiten bei Tonnen, einen veränderten Abholrhythmus sogar für Haushalte die unbetroffen waren, weil sie seit Jahren ihren Plastemüll mit der Tonne entsorgen. Und vor allem wurde seinerzeit der Kreistag als letztlich entscheidendes Gremium viel zu spät in die Entscheidungsfindung einbezogen. Somit blieb alles, wie es war.
Doch wie die Zeit vergeht. Voraussichtlich im vierten Quartal 2021 werden die Rahmenbedingungen für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025 verhandelt. Und um nicht wieder zeitlich in Zugzwang zu geraten, hat das Umweltamt des Landkreises die alte, neue Debatte von vorn begonnen. Dieses Mal wesentlich früher, erneut unter Einbeziehung der Grundstücks-Eigentümer und mit gewonnenen Erfahrungen aus einem seit Mai 2020 laufenden Modellversuch in der Gemeinde Muldestausee (siehe auch nebenstehenden Beitrag).
36.000 Grunstückseigentümer werden per Post um ihre Meinung gebeten
„Wir haben 46.000 Grundstücks-Eigentümer im Landkreis, davon haben wir 36.000 in den Altkreisen Köthen und Bitterfeld angeschrieben und sie bis 30. April um ihre Meinung gebeten. Für die Eigentümer im Altkreis Zerbst war dies nicht nötig, weil dort seit Jahren erfolgreich mit der Gelben Tonne entsorgt wird“, sagte Umweltamtsleiter Andreas Rößler. Noch sind die Briefe nicht überall angekommen, weil die Deutsche Post bei der Zustellung ganz offensichtlich Probleme hat. „Deshalb ist der Termin 30. April auch nur ein grober Rahmen und nicht in Stein gemeißelt. Wir wollen eine möglichst breite Meinungsbildung und werden auch später eintreffende Willensbekundungen berücksichtigen.“
Auch Landrat Uwe Schulze (CDU), der seit der letzten Diskussion um Sack und Tonne 2019 festgestellt hat, dass die Säcke in ihrer Qualität wesentlich robuster und haltbarer geworden sind, hatte sein Anschreiben erst am Dienstag im Briefkasten. „Seit der Veröffentlichung zu den Verhandlungen im letzten Mitteilungsblatt des Landkreises am 9. April klingeln bei unseren Mitarbeiterinnen die Telefone heiß. Noch gibt es keine klare Tendenz in eine Richtung“, erklärte am Mittwoch Bärbel Wohmann, die Baudezernentin des Landkreises. Doch die Bürger haben viele Fragen. Was kostet die Umstellung von Sack auf Tonne? Muss ich die Tonne nehmen oder kann ich den Sack behalten? Ist der vierwöchentliche Abfuhrrhythmus bereits festgelegt? Und, und und.
Aufschlüsse erhoffen sich die Verantwortlichen aus dem Modellversuch in der Gemeinde Muldestausee
Aufschlüsse erhoffen sich die Verantwortlichen aus dem Modellversuch in der Gemeinde Muldestausee, wo im Frühjahr letzten Jahres „4.897 zusätzliche Behälter aufgestellt wurden“, wie Hartmut Eckelmann, Geschäftsführer der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke, sagt. „Fakt ist, der logistische Aufwand steigt mit der Einführung der Tonnen. Aber auch das Pro-Kopf-Aufkommen wächst.
Unsere Hochrechnungen auf das Jahr 2021 besagen, dass wir bei den Säcken auf 36,3 Kilogramm pro Kopf kommen werden, bei den Tonnen auf 44,8 Kilogramm“, erklärt Eckelmann. Und er berichtet von „begeisterten Bürgern vor allem in waldnahen Gebieten, wo vor allem Waschbären ihr Unwesen mit den Gelben Säcken getrieben haben. Das passiert mit den Tonnen nicht.“ Das Modellprojekt in Muldestausee läuft bis Ende 2022. Sollte sich die Mehrheit der Grundstückseigentümer dennoch für den Gelben Sack entscheiden, werden die Tonnen in Muldestausee wieder eingesammelt.
Mit der Abgabe einer Willensbekundung auf dem Formblatt besteht zudem kein Rechtsanspruch
Auf eines weist das Umweltamt bereits in seinem Anschreiben hin. Eine Umstellung der Entsorgung auf die Gelbe Tonne ist voraussichtlich nur unter einer Veränderung des Abfuhrrhythmus möglich. In der Regel liegen die Forderungen der Dualen Systeme bei einer vierwöchentlichen Abholung anstatt der zweiwöchigen beim Gelben Sack.
Mit der Abgabe einer Willensbekundung auf dem Formblatt besteht zudem kein Rechtsanspruch, „weil wir nicht wissen, wie die Verhandlungen mit dem Dualen System am Ende ausgehen“, sagt Umweltamtsleiter Andreas Rößler. (mz/Karl Ebert)