Gebietsreform Gebietsreform: Neue Entscheidungsträger werden mit Verzögerung aktiv
GÖLZAU/OSTERNIENBURG/MZ. - Doch der Gesetzgeber übersah ein Detail: Die neuen Entscheidungsträger müssen sich erst einmal konstituieren. Das wird in Osternienburg am 13. Januar und im Südlichen Anhalt am 20. Januar der Fall sein. Bis dahin würde in den Einheitsgemeinden ein Verwaltungsvakuum herrschen. Um das zu vermeiden, gilt eine Übergangsregelung: Gemeinderatsbeschlusse werden nicht gefasst, die Verwaltungsarbeit wird durch die höchsten Verwaltungsbeamten geleitet. Das sind die VG-Leiter Wolfgang Hemmerling (Osternienburg) und Peter Nössler (Südliches Anhalt).
Nach Angaben Nösslers erfordert der Übergang zur Einheitsgemeinde einen erheblichen organisatorischen Aufwand. Dazu zähle die Vorbereitung der konstituierenden Sitzung des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt, in der der gewählte Bürgermeister Burkhard Bresch offiziell berufen und die 28 Stadträte ernannt und vereidigt werden. Vorbereitet werden muss eine Hauptsatzung. Weitere Satzungen, die es in den bisher selbstständigen Gemeinden gibt - wie Hundesatzung oder Friedhofssatzung - bleiben vorerst bestehen. Das Ziel sei, diese Satzungen und unterschiedliche Steuersätze ab 2011 anzugleichen.
"Auch am Haushalt der Stadt Südliches Anhalt für 2010 wird gearbeitet", so Nössler. "Beschließen wird ihn der Stadtrat voraussichtlich im März." Parallel werden die Haushalte für die Stadt Gröbzig und die Gemeinden Görzig und Piethen erstellt, die sich an der Fusion zur Einheitsgemeinde nicht beteiligen. "Den Aufwand müssen wir den drei wahrscheinlich in Rechnung stellen", so der VG-Leiter.
Fällig sei ab Januar der Wechsel der Ortseingangsschilder, denn die heutigen Gemeinden werden dann nur noch Ortschaften sein. "Wir haben die neuen Schilder schon bestellt", teilt Nössler mit.
"Für die Bürger verläuft der Übergang zur Einheitsgemeinde relativ unspektakulär", erläutert Peter Nössler weiter. Mit der Bildung der Stadt Südliches Anhalt ändere sich die Adresse, was in den Personalausweis eingetragen werden muss. Dies erfolge mittels Aufkleber. Für die Bürger sei das kostenlos. Nicht jeder brauche selbst zum Amt, Familienangehörige können dies übernehmen. Auch die dann nötige Ummeldung der Kraftfahrzeuge sei für die Halter gebührenfrei. "Sie erhalten von uns eine Bescheinigung, mit der sie dann zur Zulassungsstelle des Landkreises gehen können", erläutert Nössler.
Ähnlich wird die Umstellung zur Einheitsgemeinde in der Einheitsgemeinde Osternienburger Land ablaufen. Auch hier erhalten die Einwohner einen Aufkleber mit der neuen Adresse in den Personalausweis. "Die Bürger müssen aber deswegen nicht gleich in den ersten Januar-Tagen zum Amt", so Axel Lingner, stellvertretender Leiter der Noch-Verwaltungsgemeinschaft Osternienburg. "Auch nicht in der ersten Woche."
Lingner rechnet damit, dass die Sitzung des neuen Gemeinderates der Einheitsgemeinde am 13. Januar eine lange sein wird. "Immerhin müssen neben den wichtigen konstituierenden Sachen zum Beispiel auch die Vertreter der Einheitsgemeinde in die verschiedenen Verbände gewählt werden", sagt er.