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Beißerei wird teure Angelegenheit

19.07.2006, 15:39

Köthen/MZ/ud. - Beim ersten Urteil waren es 350 Euro. Damit hatte sich der Kläger aber nicht zufrieden gegeben und einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich abgelehnt.

Beide Parteien sind Hundebesitzer. In diesem Zivilgerichtsprozess ging es um eine Beißerei zwischen diesen Tieren. Die beiden Vierbeiner kennen sich zwar, aber sie mögen sich nicht. So wurde es von beiden Besitzern betont.

Die Hunde müssen, wenn sie sich treffen, angeleint bleiben. Sie würden sonst stets aufeinander losgehen, und dieser Umstand sei schon mehrmals ausgetestet worden, hieß es.

Vor ein paar Monaten eskalierte dann die Situation. Der Kläger war mit seinem Hund bei einem Spaziergang in der Nähe von Piethen unterwegs. Etwa 200 Meter entfernt sah er die Familie mit dem anderen Hund. Der riss sich plötzlich von der Leine und vom Halsband los und kam angerannt. Der Hundebesitzer rannte hinterher, um sein Tier festzuhalten. Doch die Tiere bekamen sich in die Wolle. Der Hund des Klägers wurde verletzt und musste von einem Tierarzt behandelt werden, was einige Kosten verursachte.

Bei der Verhandlung kam auch die Sprache auf einen Feldspaten, den der Kläger bei seinen Spaziergängen mit dem Hund immer dabei hat. Gedacht sei der Spaten für den Fall, der sich nun zugetragen habe, war zu erfahren. Aussage stand Aussage gegenüber und machte eine Rekonstruktion des Geschehens nicht einfacher. "Mein Hund wurde von ihrem Hund gebissen", sagte der Kläger. "Sie sind mit dem Feldspaten sofort auf meinen Hund losgegangen", entgegnete der Beklagte. Ganz offensichtlich wurde: Auch die beiden Hundebesitzer mögen sich nicht, was aber nicht Gegenstand der Verhandlung war.

Nach der Hundebeißerei befanden sich dann in nahtloser Folge auch die Hundebesitzer im Handgemenge. Inwieweit das eskalierte, konnte durch unterschiedliche Zeugenaussagen nicht geklärt werden. Nach den Aussagen der Zeugen des Beklagten hatten die Hunde schon wieder die Abwartestellung eingenommen. Sie waren nun Zuschauer des Handgemenges ihrer Besitzer. Doch auch dazu widersprachen sich die Zeugenaussagen.

Beim Prozess drängten sich schon manche Zweifel auf, was durch Befragungen der Rechtsanwälte an die jeweilige Gegenpartei noch unterstrichen wurde. Richterin Sabine Mederake wies in ihren Ausführungen darauf hin, dass einfache Verhaltensregeln im Zusammenleben nicht beachtet wurden. Die wären zum Beispiel, sich aus dem Wege zu gehen oder das Halsband des Hundes so anzulegen, dass er sich nicht befreien konnte. Beiden Parteien sei bekannt gewesen, dass ihre Hunde so reagieren würden.