"Aus Geldnot und Hunger" "Aus Geldnot und Hunger": Hartz-IV-Empfänger stiehlt Lebensmittel im Discounter
Köthen - Am 10. August 2017 herrschte im Portemonnaie des 53-jährigen Kötheners wieder einmal Ebbe. Gerade erst hatte er viel Geld für die Reparaturen seines Fahrrades, seines Kühlschrankes und für die Mikrowelle ausgegeben. Investitionen, die der arbeitslose Mann, der mal als Bauarbeiter sein Geld verdiente, nur schwer stemmen kann. Mit Hartz IV müsse jeder Cent umgedreht werden.
So schien ihm seine Situation in einem Discounter in Köthen ausweglos und er steckte Einkäufe im Wert von 34,12 Euro kurzerhand in einen Stoffbeutel und unter seine Jacke - er wollte den Supermarkt verlassen, ohne die Waren zu bezahlen.
Doch er wurde erwischt. Wie auch schon einen Monat zuvor. Und auch im September klaut der Arbeitslose wieder in einem Supermarkt - Waren im Wert von gerade einmal fünf Euro.
Aus Geldnot und Hunger: Köthener Hartz-IV-Empfänger stiehlt Waren in einem Discounter
Am Mittwoch sitzt der Mann vor dem Amtsgericht in Köthen und muss sich für seine Taten verantworten. „Ich habe Geldnot und Hunger gehabt“, erklärt er vor Gericht. Richterin Susanne Vogelsang liest die Waren vor, die er im August geklaut hatte.
Neben Aufschnitt und Bio-Butter auffällig viel Schokolade und eine Märchen-DVD, die der Angeklagte aus einer Zeitung gerissen hatte. „Die Lebensmittel waren auch für meine Kinder gedacht, wenn ich sie besuche. Die DVD sollte ein Geschenk sein“, sagte der Angeklagte, der Vater von vier Kindern ist. Von diesen lebt er aber getrennt und muss für sie aufgrund seiner finanziellen Situation auch keinen Unterhalt zahlen.
Trunkenheit am Steuer, Betrug, Diebstahl, sexueller Missbrauch – Zentralregisterauszug des Angeklagten ist lang
Der Auszug des Bundeszentralregisters des Kötheners ist beachtlich: Mehr als 18 Einträge sind seit Anfang der 1990er Jahre darin verzeichnet. Darunter Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Führerschein, Betrug, Diebstahl und auch sexueller Missbrauch eines Kindes. „Sie sind kontinuierlich straffällig geworden“, erklärt der Vertreter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau mit Blick auf die Akte.
Richterin Vogelsang verhängt für seine Diebstähle eine Gesamtstrafe von einem Jahr auf Bewährung mit einer vierjährigen Bewährungsfrist. Außerdem muss er 150 Sozialstunden im Köthener Tierpark ableisten. „Machen Sie mit Ihren Kindern besser Ausflüge, statt für sie klauen zu gehen“, so die Richterin. (mz)