1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Köthen
  6. >
  7. Amt hat nicht Befugnis, Hund aus Verkehr zu ziehen

Amt hat nicht Befugnis, Hund aus Verkehr zu ziehen

23.08.2006, 17:21

Köthen/MZ. - Unter anderem heißt es im Text, dass Frau Dunkelmann es für erforderlich hält, das gefährliche Tier aus dem Verkehr zu ziehen.

Aus diesem Grund habe sie beim Amtstierarzt vorgesprochen. Hier sei ihr mitgeteilt worden, der Hund müsse erst drei mal beißen, dann könne ein Maulkorbzwang verordnet werden, und nach drei weiteren Angriffen könne dann ein Wesenstest erfolgen.

Gegen diese Darstellung verwahrt sich Dr. Reinhard Bange, Tierarzt im Veterinäramt der Landkreisverwaltung. Das Veterinäramt habe nicht einfach die Befugnis, "einen Hund aus dem Verkehr zu ziehen". Dies sei eine ordnungsrechtliche Angelegenheit und falle im Rahmen der Gefahrenabwehr in die Zuständigkeit der Stadt Köthen. Das Veterinäramt prüft nach einer Bissverletzung lediglich, inwieweit eine Gefährdung des Betroffenen durch eine Tollwutinfektion vorliegt.

Die Prüfung des Vorfalls dagegen obliegt dem Ordnungsamt der Stadt. Zusätzlich kann dieses einen Verhaltenstest anordnen und dafür Amtshilfe vom Veterinäramt anfordern. Bei einem Verhaltenstest führt der Halter den Hund, der auffällig geworden war, vor. Bei dem Tier werden unter anderem Gehorsam, Verhalten und seine Reaktion in bestimmten Situationen getestet. Im Ergebnis dessen erfolgt eine Beurteilung des Hundes, die als Grundlage für ordnungsrechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel Maulkorbzwang dient. Von mehrmaligen, wiederholten Beißattacken bis zum Anordnen entsprechender Maßnahmen kann mithin die Rede sein.

Dieses Amtshilfeersuchen erreichte das Veterinäramt. Der Rottweiler befindet sich seit etwa zwei Wochen bei einem Hundesachverständigen. Das Tier ist damit unter Kontrolle, von ihm geht momentan keine Gefahr aus, heißt es in der Pressemitteilung.