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Corona Weil Infektionszahlen steigen - Landkreis Wittenberg erlässt neue Quarantäne-Regeln

Landkreis erlässt neue Regeln für Quarantäne bei Positiv-Test.

Aktualisiert: 24.10.2021, 11:18
Corona-Test
Corona-Test dpa-tmn

Jessen/MZ - Die Kreisverwaltung Wittenberg hat die Regeln für Quarantänemaßnahmen bei nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus überarbeitet. Darüber informierte die Behörde am Donnerstagabend per Mail. Hintergrund dafür sind steigende Fallzahlen vorrangig in Kindertagesstätten und Schulen. Dazu hat der Landrat eine extra Quarantäneverordnung erlassen.

Derzufolge erhalte nicht mehr jede einzelne Kontaktperson von Infizierten eine Quarantäne-Anordnung. Sondern jede als Kontakt eines/einer Infizierten ermittelte Person habe sich ohne besondere Aufforderung in Quarantäne zu begeben. Dazu werden in der Presseinformation drei Beispiele erläutert.

1. Jemand ist positiv auf Covid-19 getestet, entweder durch einen PCR- oder einen professionellen Antigen-Schnelltest. Der- oder diejenige habe sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Bei eindeutigen Symptomen zähle der Zeitpunkt des ersten Auftretens, ohne Symptome zähle der Zeitpunkt des positiven Testes als Beginn.

2. Wer mit einem positiv getesteten Mitmenschen im gleichen Hausstand zusammenlebt oder wer durch das Gesundheitsamt als Kontaktperson eines positiv Getesteten benachrichtigt werde, habe sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben. Wer frühestens nach fünf Tagen ein negatives PCR-Testergebnis oder nach sieben Tagen das eines professionellen Schnelltestes nachweist, werde sofort aus der Quarantäne entlassen. Der- oder diejenige müsse das negative Testergebnis allerdings per Post oder per Web-Formular (https://service.landkreis-wittenberg.de/de/nachweis-einreichen.html) ans Gesundheitsamt übermitteln.

3. Wer lediglich Kontakt zu einer Kontaktperson hatte, die in Quarantäne ist, müsse sich nicht selbst in Quarantäne begeben. Er sei weiterhin aufgefordert, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Und auch der Appell, sich impfen zu lassen gelte, sofern dies noch nicht geschehen sei.

Weiterhin gelte: Während der Quarantäne muss zweimal täglich die Körpertemperatur gemessen und ein Symptom- und Kontakt-Tagebuch geführt werden. Wer innerhalb von 21 Tagen nach der Einstufung als Kontaktperson Covid-typische Symptome entwickelt, müsse sich beim Gesundheitsamt melden. Wer abgesondert wurde, kann sich daraus befreien lassen, indem er einen gültigen Impfschutz oder einen Genesenen-Nachweis beim Gesundheitsamt mit dem gleichen Formular oder per Post einreicht. Bei Auftreten neuer Virusvarianten gelte dies nicht, heißt es weiter.

Mehr Infos unter: www.landkreis-wittenberg.de