Tierschutz Tierschutz: Schweinitzer verärgert über Umgang der Stadt mit verletzter Katze

Jessen - An einer kleinen Katze scheiden sich die Geister. Mitarbeiter der Volksbank haben am Mittwoch das etwa 14 Wochen alte Tier verletzt im Kellerfensterschacht des Bankgebäudes gefunden und geborgen. Ob es nun ausgesetzt oder ausgerissen war, darüber kann man nur mutmaßen.
Für den in einem Tierschutzverein aktiven Schweinitzer Rico Lange war aber eins klar: Es handelt sich um ein Fundtier, für solche Fälle ist das Ordnungsamt der Stadt zuständig. Doch habe es ihn eine Menge Überzeugungsarbeit gekostet, den Ordnungsamts-Mitarbeiter dazu zu bringen, tätig zu werden.
„Er meinte, die Verhältnismäßigkeit sei nicht gegeben, die Stadt habe schon kein Geld, ob ich wirklich die Stadtkasse damit belasten wolle“, berichtet Lange der MZ. Erst nach einigem Hin und Her und weil er nachdrücklich auf die Pflicht der Stadt verwiesen habe, sich um Fundsachen zu kümmern, habe der Mann aus der Stadtverwaltung das Tierheim Herzberg verständigt, welches das Kätzchen abholen ließ.
„Das stimmt so nicht“, sagt dazu Raymond Kuhlert, der kritisierte Mitarbeiter aus dem Ordnungsamt. „Es ist alles ordentlich abgelaufen.“ Der Bürger habe auch recht damit, dass es die Pflicht der Stadt ist, sich um Fundsachen - auch gefundene Tiere werden als solche behandelt - zu kümmern. Bezahlt werde das über die Haushaltsposition Gefahrenabwehr. Bei Hunden, die herrenlos durch die Gegend streunen, sei die Gefahrenlage klar.
„Bei Katzen ist das anders. Wenn wir da jeden Streuner aufnehmen würden, stoßen wir tatsächlich schnell an unsere Grenzen“, erklärt Kuhlert die Skepsis bei Meldungen über Fundkatzen. „Da diese Katze sehr jung und zudem verletzt war, haben wir die nötigen Maßnahmen eingeleitet.“
Bürgermeister Michael Jahn (SPD) nimmt seinen Mitarbeiter in Schutz: „Die Katze wurde betreut“, sagt er. „Da verstehe ich den Unmut von Herrn Lange nicht“. Er habe selbst Tierschützer in der Familie und Hochachtung vor deren Engagement, erklärt Jahn. „Herr Lange ist herzlich eingeladen, mit uns zu reden und seine Positionen mit uns auszutauschen.“
Auf mehreren Anwaltsportalen im Internet wird darauf verwiesen, dass der Fund verletzter Tiere aus rechtlichen Gründen der zuständigen Stelle zu melden ist. Nur dann ist der Finder von der Pflicht entbunden, Tierarztkosten zu übernehmen. (mz)