1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Jessen
  6. >
  7. Selbsthilfegruppe der Blinden und Sehbehinderten: Selbsthilfegruppe der Blinden und Sehbehinderten: Widerspruch gegen Kürzung

Selbsthilfegruppe der Blinden und Sehbehinderten Selbsthilfegruppe der Blinden und Sehbehinderten: Widerspruch gegen Kürzung

Von Detlef Mayer 31.03.2003, 17:40

Jessen/MZ. - Ein wichtiges Thema bei der Zusammenkunft war natürlich die eben erfolgte Reduzierung des Blindengeldes. Andreas Kahnhäuser verwies dazu auf ein Flugblatt des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen-Anhalt e.V. vom Februar. Darin heißt es: "Pünktlich zum europäischen Jahr der Behinderten hat Sachsen-Anhalt mit dem Haushalt 2003 das Landesblindengeld um 18,5 Prozent von 430 auf 350 Euro gekürzt. Damit werden rund 4,5 Millionen Euro zu Lasten der etwa 5 400 Blinden eingespart (0,05 Prozent des gesamten Landesetats)."

Auch für die zehn Blindengeldempfänger im Jessener Raum sah die Umsetzung dann so aus, dass ihnen Anfang März die entsprechenden Beschlüsse zugestellt wurden und sie für den begonnenen Monat schon den geringeren BlindengeldSatz erhielten. Für den Widerspruch gegen diese Praxis wurde eine Musterbrief vorbereitet, den erläuterte Andreas Kahnhäuser am Sonnabend.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband fordert übrigens bundesweit einheitliche Finanzausgleiche für blindheitsbedingte Mehraufwendungen und das außerhalb der Sozialhilfegesetzgebung. Genau in diese fällt aber die Blindenhilfe, die zur Ergänzung des Blindengeldes herangezogen werden kann. Darauf ging Andreas Kahnhäuser ebenfalls ein: Es erfolgt über diese Schiene eine Ausgleichszahlung bis 579 Euro. Voraussetzungen sind das Merkzeichen "Bl" (Blindheit, nur zwei Prozent Sehvermögen) und der Bezug von besagten 350 Euro Blindengeld. Vermögen / Einkommen müssen zusätzlich unterhalb vorgeschriebener Freibetragsgrenzen liegen. Zu beantragen ist die Blindenhilfe beim Amt für Versorgung und Soziales.

Zum Treffen am Sonnabend war Karin Schulze als Referentin eingeladen. Die Frau von der Betreuungsbehörde des Landkreises sprach und zeigte ein Video zum Thema Patientenverfügung (Festlegung wie bei welcher Schwere einer Krankheit mit dem Betreffenden verfahren werden soll).