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Planung Infrastruktur im Kreis Wittenberg Planung Infrastruktur im Kreis Wittenberg: Jeder kann Protest anmelden

Von Ute Otto 20.04.2016, 18:14
Straßenbau im Landkreis Wittenberg: Noch kann Einspruch erhoben werden.
Straßenbau im Landkreis Wittenberg: Noch kann Einspruch erhoben werden. Symbol/cco

Jessen/Wittenberg - Mit der Einordnung der Ortsumfahrungen der B 187 für Coswig und Griebo, der Wittenberger Nordumfahrung sowie einer Ortsumfahrung von Mühlanger bis Jessen in den vordringlichen Bedarf kommt der Kreis Wittenberg im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bis 2030 gut weg.

Die Realisierung würde eine wesentliche Entlastung der Anwohner entlang der heutigen Strecken bedeuten, weshalb Proteste aus den Ortschaften wohl kaum zu erwarten sind. Von der neuen Trasse zwischen Mühlanger und Jessen gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr als eine grobe Skizze - demnach würde sie nördlich der Bahnlinie verlaufen.

Dennoch können Bürger und Verbände schon jetzt Hinweise geben im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, die bis  2.  Mai läuft, insbesondere auf mögliches Konfliktpotenzial mit Belangen des Natur- und Umweltschutzes. So etwas frühzeitig zu erkennen und möglichst auszuräumen, könnte etwa dazu beitragen, dass Planverfahren zügiger verlaufen.

200 Seiten umfasst der Gesamtplanentwurf, der auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums einzusehen ist. Im Anhang sind die Projekte der einzelnen Bundesländer aufgelistet, eine Ewigkeit dauert es, bis sich Interessenten durchgescrollt haben. Die sechsseitige Zusammenfassung wiederum erklärt nur die Grundsätze und die Aufteilung des geplanten Finanzvolumens.

Über das Projektinformationssystem (PRINS) hingegen kommt man mit wenigen Klicks auf die regionalen Projekte. Es gibt zugleich Auskunft darüber, auf welchen sachlichen Kriterien die aktuelle Einordnung der Projekte beruht. Dieser Weg führt z. B. zur Ortsumfahrung Mühlanger-Jessen:

Über die Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürger und Verbände mit Sitz in Deutschland ihre Stellungnahmen zum Projekt abgeben. 

Es wird extra darauf verwiesen, dass es sich nicht um ein Abstimmungsverfahren handelt, sondern dass es um Hinweise zur Überprüfung von Festlegungen „insbesondere im Hinblick auf die aus dem Gesamtplan resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt“ geht. Die Stellungnahmen lässt das Bundesministerium durch externe Dienstleister auswerten. Bei der zu erwartenden Vielfalt kann mit Einzelantworten nicht gerechnet werden. Aber es soll einen öffentlichen Bericht über die Resonanz des Beteiligungsverfahrens geben.

Stellungnahmen können auch per Post an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat G12, Invalidenstraße 44, D-10115 Berlin, Stichwort „BVWP 2030“ gesendet werden. (mz)

Über dieses Fenster gelangt man im Internet auf Details zu einem konkreten Projekt.
Über dieses Fenster gelangt man im Internet auf Details zu einem konkreten Projekt.
Screenshot www.bmi.de