Von 22 bis 6 Uhr Neue Verordnung in Nordsachsen: Ausgangssperre in Jessens Nachbarkreis
Von 22 bis 6 Uhr muss es einen triftigen Grund geben.

Jessen/Torgau/MZ - Wer sich in nächster Zeit im Nachbarkreis Nordsachsen aufhält, sollte Festlegungen beachten, auf die jetzt die Kreisverwaltung hingewiesen hat. Auslöser dafür ist die Sieben-Tage-Inzidenz, die in Nordsachsen am Montag bei 1.322 stand.
„Gemäß Paragraph 21 der neuen sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gilt somit ab 23. November, jeweils zwischen 22 und 6 Uhr, eine Ausgangssperre für nicht geimpfte oder genesene Personen.“ Laut Verordnung des Freistaates sei das Verlassen der Unterkunft in dieser Zeit nur aus den folgenden triftigen Gründen zulässig:
Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum; die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest; die Ausübung beruflicher, hochschulischer oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen; die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel; Fahrten von Feuerwehr-, Polizei-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort; der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche im Sinne des Paragraphen 16 (Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens); die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung; die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen; die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis und unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
„Wird der Schwellenwert 1.000 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, gilt die Ausgangssperre ab dem nächsten Tag nicht mehr“, wurde informiert. Der Landkreis sei verpflichtet, unverzüglich nach Veröffentlichung der aktuellen RKI-Zahlen den Tag mitzuteilen, ab dem die Ausgangssperre gilt oder nicht mehr gilt.