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Prozess Mord-Urteil für Mann aus Zahna-Elster rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision eines Mannes, der 2019 einen Rentner in Zahna-Elster ermordete und danach einen Unfall vortäuschen wollte.

Von Julius Jasper Topp 12.05.2021, 08:47
Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof (Foto: halloAnwalt GmbH & Co. KG/nmann7)

Zahna-Elster/Karlsruhe

Das Urteil gegen einen 55-Jährigen aus dem Landkreis Wittenberg, der im Jahr 2019 einen Rentner aus Zahna-Elster ermordet hat, ist rechtskräftig. Wie die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am Dienstag mitteilte, habe der Bundesgerichtshof eine Revision des vor dem Landgericht Dessau verurteilten Mannes verworfen und damit die verhängte lebenslange Freiheitsstrafe bestätigt.

Mord aus Rache

Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der 55-jährige sein 77-jähriges Opfer aus Rachsucht tötete. Bereits im Jahr 2015 hatte der Rentner seinen späteren Mörders wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt. Er hatte eine Anzeige gegen Unbekannt abgegeben, weil er ein Fahrzeug ohne Kennzeichen vor einer Lagerhalle stehen sah. Das brachte seinem späteren Mörder zunächst sechs Monate Haft ein. Der Wagen war geklaut. Dabei kannte der 77-jährige den Mann nicht einmal.

Vier Jahre später soll der 55-Jährige den Senior dann beim Gassigehen mit seinem Hund auf der Straße erkannt haben. Zeugen berichteten im Prozess noch von einem kurzen Disput und klappernden Wagentüren. Dass der Senior freiwillig zu dem ihm unbekannten Mann ins Auto gestiegen ist, gilt als unwahrscheinlich. Sein Hund lief mit schleifender Leine alleine nach Hause.

Das Gericht ist überzeugt, dass der 55-Jährige das Opfer mit seinem Transporter zu seinem Grundstück brachte und ihn massiv misshandelte. Auf der Ladefläche fanden sich später Blutspuren des Opfers. Der Senior erlitt eine Kopfverletzung und hatte mehrere gebrochene Rippen. Währenddessen oder danach muss der Täter entschieden haben, sein Opfer zu töten und die Tat zu vertuschen. Er flößte dem verletzten Senior mit Gewalt eine Flasche Schnaps ein, wickelte ihm ein Netz um die Füße und warf ihn in einen Bach bei Zahna, um einen Unfall vorzutäuschen.

Derartig „benebelt“, von schmerzenden Verletzungen gepeinigt und durch das grüne Transportnetz an den Füßen gefesselt, hatte der 77-Jährige keine Chance in dem kalten Wasser des Baches. Er musste ertrinken. Und darauf hatte es der Angeklagte angelegt. „Das war Ziel seines Handelns“, meinte die Vorsitzende beim Prozess 2020 in Dessau.

Nach einer großangelegten Suchaktion wurde der Tote einen Tag nach seinem Verschwinden gefunden. Dass es sich um einen Unfall gehandelt haben könnte, glaubte niemand. Das Opfer trank seit Jahrzehnten keinen Alkohol mehr. Den Täter konnten die Ermittler in den darauffolgenden Monaten mit zahlreichen Beweisen überführen. So fanden sich unter anderem DNA-Spuren des Opfers auf dem Grundstück des Angeklagten und in seinem Wagen, sowie Spuren des Täters an Gegenständen, die das Opfer bei sich hatte.

„Die Beweislage ist so erdrückend, eine geschlossene Indizienkette, mit der der Angeklagte dieser Tat überführt wurde“, hatte die Vorsitzende nach sieben Verhandlungstagen in Dessau gesagt. Dem stimmte nun auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu. Lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet, dass die Strafe frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Auf dem Laufenden gehalten

Die Enkeltochter des Opfers, Dorothee Bäck, die damals an der Suche beteiligt gewesen ist, betont, dass ihr nach dem Urteil ein Stein vom Herzen fällt. Selbst mit über zwei Jahren Abstand sei die Strafe völlig gerechtfertigt. Nach der Revision haben sie und ihre Angehörigen wie auf Kohlen gesessen. „Wir haben uns natürlich Gedanken gemacht, ob er bei einer baldigen Freilassung womöglich Rachegedanken hegt“, so Bäck. Ihre Oma, also die Frau des Verstorbenen, sei vom Anwalt auf dem Laufenden gehalten worden. (mz)