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Weitere drei Monate Kurzarbeit -Regelung verlängert bis Jahresende

Zugang ist weitere drei Monate erleichtert möglich.

13.10.2021, 09:09
Aktenordner mit der Aufschrift „Kurzarbeit“.
Aktenordner mit der Aufschrift „Kurzarbeit“. Foto: Arbeitsagentur

Jessen/MZ - Die Bundesregierung hat inzwischen eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende September befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert. Darüber informiert die Regionaldirektion Dessau-Roßlau-Wittenberg der Agentur für Arbeit.

Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden, heißt es in der Mitteilung der Agentur weiter. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann dies mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen. Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeiter unterstützt werden.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31. Dezember 2021 voll erstattet, so die Agentur. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu zwölf Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten. Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen, raten die Fachleute der regionalen Agentur.

Die Bundesanstalt für Arbeit kann dabei unterstützen und empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice der regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen, heißt es in der Mitteilung abschließend.

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit und unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung