1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Jessen
  6. >
  7. Handwerker baut Unfall in Annaburg und muss Führerschein abgeben

Unfallflucht und Sachbeschädigung Handwerker baut Unfall in Annaburg und muss Führerschein abgeben

Berufung wird zurückgenommen und die Strafe akzeptiert. Der Vorwurf: Unfallflucht und Sachbeschädigung.

Von Andreas Behling Aktualisiert: 01.10.2021, 12:05
Ein Handwerker aus dem Kreis Wittenberg muss seinen Führerschein abgeben.
Ein Handwerker aus dem Kreis Wittenberg muss seinen Führerschein abgeben. Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa

Wittenberg/Annaburg/MZ - Ein Handwerker aus der Region wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 3.600 Euro zahlen und ein Fahrverbot akzeptieren, das sich über zwei Monate erstreckt.

Der Mann entschloss sich nach eingehender Beratung mit seinem Verteidiger Torsten vom Schloß vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau, die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückzunehmen.

Auferlegt wurde es ihm am 12. Mai dieses Jahres vom Amtsgericht in Wittenberg wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Sachbeschädigung. Zugetragen hatten sich die Taten bereits vor knapp zwölf Monaten. Am 26. Oktober 2020 war der Angeklagte in Annaburg mit seinem Pkw beim Abbiegen vom Markt in die Torgauer Straße von der regennassen Fahrbahn abgekommen und gegen eine Hauswand geprallt.

Fassade beschädigt

Hierbei beschädigte er einen Teil der mit Fliesen versehenen Fassade. Dann stellte er sein Auto in einer Nebenstraße ab, die ungefähr 700 Meter entfernt war, kehrte zum Unfallort zurück und zerstörte - offenbar aus Frust - mit einem kräftigen Handschlag den Außenspiegel eines anderen Fahrzeugs. Die Schäden am Haus und dem fremden Auto beliefen sich auf etwa 1.200 Euro.

Ursprünglich hatte sich der Angeklagte ausgerechnet, eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage zu erreichen, um das Fahrverbot aus der Welt zu schaffen. Er müsse mehrere Filialen betreuen und zum Beispiel für die Verteilung von Waren oft zwischen Annaburg und Elster pendeln, begründete er sein Ansinnen. Auch habe er sich mehrfach bei den Geschädigten, die er persönlich kenne, entschuldigt. Außerdem gebe es für die oberflächlich zerkratzten Wandfliesen einen Kostenvoranschlag. Das habe etwas gedauert, weil eine Sonderanfertigung in Italien veranlasst werden müsse.

Allerdings lehnten es sowohl die Vorsitzende Richterin Siegrun Baumgarten als auch Staatsanwalt Gunnar von Wolffersdorff ab, einer Einstellung zuzustimmen. „Im Strafbefehl waren drei Monate Fahrverbot beantragt worden“, machte der Anklagevertreter auf die Vorgeschichte aufmerksam. „Da sind die zwei Monate ein Entgegenkommen zur Güte.“ Ferner habe das Wittenberger Amtsgericht den Angeklagten als nicht vorbestraft angesehen. Das sei formal richtig gewesen. Doch stünden zwei Vergehen im Verkehrszentralregister.

Ein weiterer Strafbefehl

Dazu geselle sich mittlerweile noch, so von Wolffersdorff in der Verhandlung, ein weiterer Strafbefehl wegen Körperverletzung. Geschädigte soll in dem Fall die Ex-Freundin des Mannes gewesen sein. Möglicherweise, spekulierte der Anklagevertreter, habe er ja seine Emotionen „nicht im Griff“, so dass ein zeitweiliger Ausschluss vom Straßenverkehr mal ganz gut wäre. „Und zwei Monate lassen sich überbrücken“, fand er.

Dem stimmte die Kammervorsitzende zu. Sich in der Zeit der Fahrerlaubnissperre von jemand anderem fahren zu lassen, werde „nicht der Untergang des Unternehmens“ sein.

„Es hilft nichts. Ich denke, es ist sachgerecht, wenn Sie dieses Mal die Kröte schlucken. Nach zwei Monaten können Sie das abhaken“, fand Siegrun Baumgarten. Um den Fahrdienst zu organisieren, hat der gebürtige Wittenberger noch etwas Spielraum. Seinen Führerschein muss er binnen eines Monats der Staatsanwaltschaft übersenden.