1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Jessen
  6. >
  7. Einen Antrag fast drei Monate lang ignoriert

Einen Antrag fast drei Monate lang ignoriert

Von Detlef Mayer 08.03.2005, 16:42

Annaburg/MZ. - Diese Sätze stammen aus dem Antwortschreiben der AOK Eisleben an Herbert Noa in Annaburg. Er hatte für seine Ende Oktober 2004 verstorbene Mutter Margot bei der AOK Sterbegeld beantragt. Und war, ermuntert durch einen Fernsehbeitrag von Peter Escher, in Widerspruch gegen die Ablehnung gegangen.

Ein entsprechendes Formular, aus dem Internet gezogen, besagt nämlich: "Der Anspruch auf Sterbegeld gemäß Paragrafen 58 und 59 SGB V in Höhe von 525 Euro für die Versicherten und 262,50 Euro für den Familienmitversicherten ist durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz nicht wirksam gestrichen worden und besteht über den 1. Januar 2004 hinaus fort. Denn die maßgeblichen Paragrafen, die die Sterbegeldleistung bisher regelten, wurden nicht ausdrücklichaufgehoben. Vielmehr wurde dieser Gesetzesabschnitt neu gefasst und mit zwei neuen Paragrafen überschrieben. Deren Regelungen treten jedoch eindeutig erst zum 1. Janaur 2005 in Kraft. Ich bin daher der Auffassung, dass die Sterbegeldregelung noch für das Jahr 2004 gilt und damit ein Anspruch auf die Leistung besteht."

Dessen ungeachtet wird sich Herbert Noa erst einmal gedulden müssen. Die AOK formulierte das so: "Nach unserer Ansicht ist es sinnvoll, zunächst die Entscheidung der Sozialgerichte abzuwarten, bevor über ihren Antrag entschieden wird."

Auf das Fallbeispiel von Herbert Noa wurde die MZ von seiner Bekannten Ilona Andres aufmerksam gemacht. Sie schrieb einen Leserbrief, in dem sie sich neben der Sterbegeld-Streichung vor allem über den Umgang der AOK mit dem Antragsteller beklagte: "Am Ende wird man verscharrt, schlimmer als mancher Hund! Und für mich ist das keine kundenfreundliche Arbeit der AOK."

Die Geschichte mit dem Sterbegeldantrag von Herbert Noa hatte nämlich folgenden Verlauf genommen: Am 22. November war der Antrag an die AOK in Jessen geschickt worden. Eine Antwort gab es nicht. Daraufhin ging ein erneuter Antrag am 17. Dezember 2004 an die Geschäftsleitung der AKO Jessen. Auch auf dieses Schreiben wurde nicht reagiert. Eine anschließende Beschwerde vom 26. Januar 2005 an die AOK in Halle blieb ebenfalls unbeantwortet. Erst am 20. Februar kam ein Schreiben von der AOK in Eisleben, also nach knapp drei Monaten des Bemühens. Erst per telefonischer Rücksprache mit der Krankenkasse in Eisleben wurde Herbert Noa und Ilona Andres klar, dass grundsätzlich alle Sterbegeldanträge an die AOK in Eisleben bearbeitet werden.

Aber warum hat es so lange gedauert, bis Herbert Noa eine Nachricht zugestellt wurde? Die MZ fragte bei der AOK Jessen nach und erhielt folgende Stellungnahme: Die Kasse in Jessen habe auf das erste Schreiben des Annaburgers nicht sofort reagiert, weil man sich eine baldige Klärung des Sterbegeld-Problems vor Gericht erhofft habe. Auf den Brief vom 17. Dezember dann sei eine Zwischennachricht an Herbert Noa rausgegangen, hieß es. Die jedoch scheine er nicht erhalten zu haben. Das sei bedauerlich, und dafür entschuldigt sich die Jessener AOK-Geschäftsleitung auch ausdrücklich bei Herbert Noa. Normal sei, dass der Sterbegeldantrag nach Eisleben gehe und von dort binnen dreier Tage eine Antwort gegeben werde.